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Landgericht Frankfurt a.M. : Es ist nicht alles Gold, was ... - Zum Schadensersatzanspruch bei Falschangaben im Rahmen einer Online-Versteigerung

am 04.04.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2007 - Az. 2-16 S 3/06
Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer Online-Versteigerung lösen nicht nur einen
Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, sondern auch einen Anspruch auf Schadensersatz aus.
Dies hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 31.01.2007 im Rahmen eines
Berufungsverfahrens (Az. 2-16 S 3/06) entschieden.
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<b>Zur Sache</b>
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Die Beklagte bot ein Teeservice bei einem Onlineauktionshaus zum Verkauf an. Das Service wurde
in der Rubrik „Kunst und Antiquitäten: Silber: 800 bis 925“ eingestellt und mit den Worten
<i>„Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT“</i> beworben. Am 13.04.2003 ersteigerte der Kläger
das Service zu einem Preis von € 30,50.
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Da die gelieferte Ware nicht aus Silber war, verlangte der Käufer Nacherfüllung, hilfsweise
Schadensersatz in Höhe von € 450,00 von der Beklagten. Das Angebot der Beklagten, das Service
gegen Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten zurückzunehmen, nahm der Kläger nicht an.
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<b>Entscheidung des Gerichts</b>
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Die 16. Zivilkammer gab dem Kläger nunmehr Recht und führte in ihrer Entscheidung aus:
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...Das von der Beklagten gelieferte Service bestand nicht aus echtem Silber, weshalb es mit einem
Sachmangel behaftet ist, weil es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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...Zur vereinbarten Beschaffenheit gehörte aber, dass das Service aus echtem Silber ist. Die
Beklagte hat das Teeservice sowohl in der Überschrift des Angebots mit Echt Silbernes Teeservice
angepriesen, als auch in der Artikelbeschreibung als echt silbernes Teeservice bezeichnet.
In der Folge durfte der Kläger berechtigterweise annehmen, dass das Teeservice diese Eigenschaft
aufweist und im Hinblick darauf sein Gebot abgeben... …

LG Frankfurt a.M: Schadensersatzanspruch bei Falschangaben im Rahmen einer Online-Versteigerung

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