Landgericht Frankfurt a.M. : Die Gleichstellungsbeauftragte einer Stadt kann eine relative Person der Zeitgeschichte sein - Familientag Ereignis der Zeitgeschichte
am 23.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.03.2008 - Az. 2-17 O 128/07
Die Gleichstellungsbeauftragte einer Kommune kann eine relative Person der Zeitgeschichte
sein, wenn sie auf einer Veranstaltung Bilder von sich machen lässt, um diese über Medien
verbreiten zu lassen. Dies hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am
04.03.2008 (Az: 2-17 O 128/07) entschieden.
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<b>Zur Sache</b>
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Die Klägerin ist in der Stadtverwaltung von E. Gleichstellungsbeauftragte. Im Rahmen ihrer
Verwaltungstätigkeit hat sie an der Vorbereitung und Durchführung des vierten H.
Familientags mitgewirkt. An der Veranstaltung nahm die Klägerin in dieser beruflichen
Eigenschaft teil, trug einen Anhänger, der sie als Funktionsträgerin auswies und stand
zusammen mit anwesenden Prominenten auf der Bühne. Die Klägerin ließ sich bei der
Veranstaltung mehrfach jeweils als Teil einer Gruppe zwecks Veröffentlichung ablichten.
Im Anschluss an den Familientag versandten die Beklagten an Mitglieder der Elterninitative
eine E-mail mit der Bemerkung, im Anhang seien einige Impressionen vom Familientag. Der
Anhang enthielt neben anderen Aufnahmen auch das streitgegenständliche Foto der Klägerin.
Es war auf dem Familientag - von ihr unbemerkt - aufgenommen worden, als sie sich im
Gespräch mit einer dritten Person befand.
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Die Klägerin ließ die Beklagten abmahnen und zugleich auffordern, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben sowie Abmahnkosten zu begleichen. Die Beklagten
erklärten fristgerecht, dass das Bild in keiner Weise mehr verwendet werden würde, gaben
aber keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
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Die Klägerin verfolgte ihre Begehren mit der Klage vor dem Landgericht Frankfurt a.M. weiter.
Erfolglos.
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<b>Entscheidung des Gerichts: Familientag hier Ereignis der Zeitgeschichte - Abbildung der teilnehmenden Klägerin gehörte damit im zeitlich und örtlich begrenzten Rahmen zum Bereich der Zeitgeschichte</b>
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Das Gericht führt in seiner Entscheidung zur Begründung aus:
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<i>Ein Anspruch …
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