Landgericht Frankfurt a.M.: Eröffnung des Verfahrens gegen Abofallenbetreiber abgelehnt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Eröffnungsbeschluss für ein Verfahren gegen Michael Burat sowie gegen Katarina Dovcová, u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges, abgelehnt.

Das bedeutet, dass das Gericht im Betrieb von Seiten wie Routenplaner-server.com, Vorlagen-Archiv.com oder Sudoku-Welt.com nicht einmal einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht erkennen konnte, der auf eine Strafbarkeit wegen Betruges schließen lässt, obwohl die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ca. 1000 Fälle präsentierte, in denen Preise für Anmeldungen verschleiert bzw. versteckt wurden. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens empfand das Gericht somit nicht als notwendig.

Das Problem bleibt somit im Moment ein zivilrechtliches und jeder muss sich individuell wehren. Insbesondere aber auch, da das Oberlandesgericht Frankfurt am Main letzten Monat in dem Verhalten der Betreiber - zivilrechtlich - ein arglistige Täuschung i.S. von § 123 BGB erkannte, die Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen verurteilte, und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Verantwortung der individuellen Surfer nicht de…

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Themen: Agb-recht , Abofallen , Bgb , Betrug , Recht IM Internet , Oberlandesgericht Frankfurt , Landgericht Frankfurt , Staatsanwaltschaft Frankfurt , Routenplaner , Michael Burat , Netcontent , Online Content
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. März 2009 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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