Landgericht Düsseldort zu Domain: scheiss-t-online.de
am 02.01.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Bei www.netlaw.de findet man ein Urteil mit folgendem köstlichen Inhalt:
Wer im Internet ein Diskussionsforum anbietet, in dem unzufriedene Nutzer sich über die Leistungen der Deutschen Telekom AG beklagen können, fördert damit zumindest die geschäftlichen Interessen der Mitbewerber und handelt damit im geschäftlichen Verkehr. …
LG Düsseldorf: Scheiss-T-online.de
DPMS INFO / Das Urteil im Volltext abrufbar auf den Webseiten der Kanzlei SEWOMA sorgte für Aufregung. Ich frag mich nur warum eigentlich? Denn bei der Wahl eines Domain-Namens für eine Meckerecke hätten die Betreiber durchaus mehr Phantasie einfließen lasse…
OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung
Vertretbar Weblawg / OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bloße Registrierung einer aus einem markenrechtlich geschützten Begriff bestehend…
Markenpiraterie: Gewerbsmäßiger Verstoß gegen das Markengesetz angeklagt
Markenrecht-Blog.de / Ein 23-jähriger Mann hat am 11.07.2007 vor dem Krefelder Landgericht rund 5000 Fälle von Verstößen gegen das Markengesetz eingeräumt. Er soll laut Anklage zwischen Februar 2005 und Oktober 2006 in mehr als 16 000 Fällen im Internet bei Ebay gef…
BGH: Euro Telekom - Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. <br><br> 2. Der Erfahrungssat…
Das alleinige Halten einer Domain muss keine Zeichenbenutzung darstellen
Die herrschende Meinung / Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschiede…
computer-partner.de
domainblog / Bei den Kollegen von netlaw.de findet man die interessante Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 01.06.2005, Az 2a O 9/05) zur Domain computer-partner.de und der Frage, wann man von einer geschäftlichen Nutzung einer Domain asugehen ka…
