Landgericht Berlin verurteilt ehemalige Vorstandsmitglieder der LBB zu Geldstrafen wegen Bilanzfälschung

Pressemitteilung des Landgerichts Berlin: Die 26. große Strafkammer – Wirtschaftskammer – des Landgerichts Berlin hat heute, am 7. Februar 2005, den ehemaligen Vorstandssprecher der Landesbank Berlin (LBB), Ulf-Wilhelm D. (59 Jahre), und das ehemalige Vorstandsmitglied Jochem Z. (62 Jahre) wegen Unrichtiger Darstellung (§§ 331 Nr. 1 und Nr. 4, 340 m Satz 1 des Handelsgesetzbuchs - Text s. unten) zu hohen Geldstrafen verurteilt. Ulf-Wilhelm D. erhielt eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 300,00 Euro (90.000 Euro), Jochem Z. eine Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 220,00 Euro (59.400 Euro). Nach einer neun Monate dauernden Beweisaufnahme hat das Gericht festgestellt, dass die Angeklagten für unrichtige bzw. unvollständige Angaben in den Jahresabschlüssen der LBB für die Jahre 1997, 1998 und 1999 verantwortlich sind. In der Zeit von Dezember 1994 bis April 1997 stellten die Angeklagten als Vertreter der LBB die persönlich haftenden Gesellschafter der Weberbank Privatbankiers KGaA sowie die Komplementäre von insgesamt fünf Fondsgesellschaften der LBB unwiderruflich von der Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten frei. Diese Freistellungen konnten für die LBB ein zusätzliches Risiko begründen, da sie den begünstigten Gesellschaftern die Möglichkeit einräumten, im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger die Haftung an die LBB weiterzureichen. In der Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Richterin Dr. Karin Garz-Holzmann aus, die Freistellungserklärungen und die damit verbundenen potentiellen Verbindlichkeiten – im ungünstigsten Falle bis zu 7,5 Milliarden Euro - hätten in den jeweiligen Bilanzen der LBB für die Jahre 1997 bis 1999 berücksichtigt werden müssen, weil sie für die finanzielle Situation des Unternehmens von Bedeutung gewesen seien. Bilanzen hätten auch die Funktion, „vor nur möglichen Risiken zu warnen“. Die Angeklagten als verantwortliche Vorstandsmitglieder haben dies jedoch bewusst verschwiegen, so die Vorsitzende Richterin. Auch LBB-intern seien diese Freistellungserklärungen – im Gegensatz zu anderen über geringere Risiken – nicht dokumentiert worden. Darüber hinaus legten die Angeklagten die Existenz der Freistellungserklärungen weder den Abschlussprüfern der LBB noch den beauftragten Wirtschaftsprüfern offen, wozu sie verpflichtet gewesen wären. Aufgrund dessen attestierten die Wirtschaftsprüfer die tatsächlich unvollständigen Jahresabschlüsse der LBB für 1997, 1998 und 1999. Zum Motiv der Angeklagten erklärte das Gericht, u. a. der „Marktauftritt der Weberbank“ sollte durch die Haftungsfreistellung seitens der LBB aufgewertet werden, die von der Freistellung betroffenen Gesellschafter seien zudem „gute Bekannte“ der Angeklagten gewesen. Bei der Strafzumessung hat das Gericht zu Gunsten beider Angeklagter berücksichtigt, dass diese bisher unbestraft sind und aufgrund der Tatvorwürfe entlassen worden waren. Ebenfalls strafmildernd hat sich ausg…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Landgericht Berlin , Wilhelm , Lbb Berlin

Erschienen 8. Februar 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Lbb Berlin:

LG Berlin Urteil gegen ehemalige LBB-Vorstände wegen Bilanzfälschung

Streitsache / Blog | 8. Februar 2005 — Die 26. große Strafkammer – Wirtschaftskammer – des Landgerichts Berlin hat am 7. Februar 2005 den ehemaligen Vorstandssprecher de…

Jochem Z. zu einer Geldstrafe verurteilt

Handakte WebLAWg | 24. Oktober 2005 — Die 26. große Strafkammer – Wirtschaftskammer – des Landgerichts Berlin hat heute, am 24. Oktober 2005, nach 54 Verhandlungstag…

Kirchenbaulasten: Gemeindliche Kirchenbaulasten

Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Vertraglich begr??ndete Kirchenbaulasten der ehemaligen Gemeinden in der sp??teren DDR sind nicht auf die nach der Wende errich…

Betrug mit der Beihilfe

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 28. Juni 2010 — Das Landgericht Berlin ((517) 2 Wi Js 182/08 KLs (7/10)) hatte sich mit zwei Gaunern zu beschäftigen, die Schindluder mit der B…

Bundesgerichtshof: Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. teilweise erfolgreich

fachanwaltsliste.de | 4. Juli 2010 — Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexande…

Prozess um Berliner Bankenaffäre - Landowsky erneut vor Gericht

Reuters | 22. Juni 2009 — Berlin (Reuters) - Acht Jahre nach der Berliner Bankenaffäre hat am Montag der letzte große Prozess um die Affäre begonnen. e…

Infomatec AG: Revision im "Infomatec"-Verfahren verworfen

Handakte WebLAWg | 7. April 2005 — Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen unerlaubter Veräußerung von Insiderpapieren in zwei Fällen und wegen Kursbet…

Verurteilung DTM: Gewinnspielmafia DTM-Bande verurteilt

spam-abwehren.de | 7. August 2011 — Das Landgericht Berlin hat am Freitag drei Mitglieder der so genannten DTM-Bande wegen versuchten Betruges durch Massenlastschr…

Zwölf Jahre Haft nach Totschlag

Anwalt & Strafverteidiger Blog | 13. Juni 2011 — Das Landgericht Stade verurteilte eine 54-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Das G…

Bundesgerichtshof: Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben ohne Erfolg

fachanwaltsliste.de | 19. August 2010 — Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexande…

Gerichte