Landgericht Berlin : Enttarnung - Zeitungsverlag darf über den Comedian „Atze Schröder“ nur unter seinem Pseudonym berichten

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian. <br><br> Das Gericht bestätigt mit diesem Urteil einen Beschluss vom 18. Januar 2007, mit welchem dem Verlag bereits in einem Eilverfahren die Veröffentlichung des Namens verboten worden war. <br><br> <b>Entscheidung des Gerichts: Geheimhaltungsinteresse hier gewichtiger als Informationsinteresse</b> <br> Die Richter kamen nach der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zusteht, weil das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers in diesem Fall gewichtiger sei als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. <br><br> Die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Schauspielers verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens. Bei der Nennung des Namens der hinter der Kunstfigur stehenden Privatperson handele es sich um eine „Enttarnung“, die der Antragsteller nicht hinnehmen müsse. <br><br> Bereits im Jahr 2005 war ein…

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Themen: Comedian , Pseudonym , Landgericht Berlin

Erschienen 15. März 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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Zeitungsverlag darf über den Comedian „Atze Schröder“ nur unter seinem Pseudonym berichten

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