Landgericht Berlin : Dessousshow - Kein Schmerzensgeldanspruch wegen der Veröffentlichung von Fotos eines teilnehmenden Models
am 14.03.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
LG Berlin, Urteil vom 14.03.2007 - Az. 27 O 1063/06
Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin wies am die Klage einer Erzieherin ab, mit der diese vom Verleger einer Zeitung und einem Fotografen Schmerzensgeld für den ungenehmigten Abdruck von Fotos verlangte.
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<b>Zur Sache</b>
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Die Klägerin hatte bei einer Dessousshow in einer Berliner Diskothek mitgewirkt. Dabei entstandene Fotos waren später ohne Zustimmung der jungen Frau in einer regionalen Tageszeitung abgebildet worden.
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<b>Entscheidung des Gerichts</b>
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Nach Auffassung der Kammer steht der Klägerin kein Schadensersatz wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu, da sie als Mitwirkende einer Modenschau davon ausgehen müsse, in der Öffentlichkeit zu stehen. Für die Medienvertreter hätte es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass ein an der Show mitwirkendes Model weder die Fertigung noch eine Veröffentlichung der von ihr gemachten Fotos wünsche.
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<b>Models müssen mit Berichterstattung rechnen - Art der Kleidung unerheblich</b>
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Wer sich als Model an einer Modenschau beteilige, müsse mit einer Berichterstattung rechnen, zumal von den Veranstaltern üblicherweise
eine Publizität über den …
Dessousshow - Kein Schmerzensgeldanspruch
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