Landete 1,30€-gekündigte Kassiererin Pyrrhus-Sieg?
Vor einigen Tagen geisterte der unrühmliche Fall durch die Presse, in dem einer Kassierin wegen 1,30€ gekündigt wurde und dies
nunmehr vom
(BAG) neu aufgerollt würde.
Wegen einer Unterschlagung eines Pfandbons im Wert von 1,30 € sollte eine zuvor 30 jahre lang beschäftigte Berliner gekündigt werden - ohne Abmahnung und fristlos. Die
Kündigung beruhte allein auf dem Verdacht, die Kassierin habe die Tat begangen.
Das Berlin und das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten damals die Kündigungsschutzklage der Kassiererin abgewiesen. Das LAG wollte eine
beim BAG nicht zulassen.
Falsch, so das Bundesarbeitsgericht, das die Nichtzulassungsbeschwerde nunmehr positiv beschieden hat, die Revision wird doch
zugelassen!
Es geht dem BAG jedoch nicht, wie man meinen könnte, um die Frage, ob die Kündigung als solche rechtmäßig ist. Es geht nur darum,
dass das LAG die Kassiererin evtl. “abstrafen” wollte und ihr vorwarf, sich während des Prozesses in Widersprüche verstrickt zu
haben, statt den Vorwurf einzuräumen.
Das LAG führte seinerzeit u.a. aus: “…dabei war zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei der Beklagten als Kassiererin beschäftigt
ist. Von einer Kassiererin wird eine absolute Zuverlässigkeit und Korrektheit im Umgang mit der Kasse, bei den Buchungen, mit dem
Geld, Leergutbons oder sonstiger Bons erwartet…. Im Prozess hat sie den maßgeblichen Sachvortrag der Beklagten zu dem Fund der
Pfandbons wiederholt bestritten hat, bis dieser nach einer ausführlichen Beweisaufnahme nicht mehr zu bestreiten war. ”
Das BAG hatte sich am 28.07.09 mit dem Fall zu befassen und musste sich damit auseinandersetzen, ob das Verhalten der Kassiererin
während des Prozesses in die Entscheidung mit einfließen dürfe. Nur dies, nicht die Kündigung als solches, sah das BAG für
problematisch an.
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