Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen: Wie man sich die Wahrheit zurechtbiegen kann…
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Ich erwähnte es heute schon in einem anderen Blogeintrag: die ersten Tage des Neuen Jahres sind regelmässig davon geprägt, dass man
gute Vorsätze umsetzen will. Einen davon will ich nun mal gleich „erschlagen“ – ich will nämlich aufräumen mit einer Legende, die
nach vielen Gesprächen, die ich in den letzten Wochen geführt habe, wohl unter den Mitgliedern im Landesinnungsverband für
Orthopädieschuhtechnik Nordrhein-Westfalen inzwischen Einzug gehalten hat.
Nein, ich war es nicht, der den ersten bundesweit gültigen für die Orthopädieschuhtechnik mit einer Krankenkasse unterzeichnet habe, der eine
Zertifizierungspflicht enthält! Und beratend tätig in diesem Zusammenhang war ich auch nicht…
Sie glauben das nicht? Gut, dann wollen wir uns mal mit den Fakten beschäftigen:
1. Ende des Jahres 2007 / Anfang des Jahres 2008 – der genaue Termin ist mir nicht bekannt – wurde die juristische Beratung des
Zentralverbandes für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) durch die Geschäftsführerin des LIV NRW, Frau Rechtsanwältin Zamponi, übernommen. Ob und welche Konditionen dieser Vereinbarung zugrunde
lagen, ist mir nicht bekannt. Dazu wird sicherlich die Abrechnung der Landesinnung für dieses Jahr Auskunft geben.
2. Im Jahre 2008 kündigten sowohl die DAK als auch die BEK/TK Vertragsverhandlungen für den Bereich der Orthopädieschuhtechnik an;
Hintergrund waren die Gesetzesänderungen insbesondere im Bereich des §127 SGB V, von denen zum damalige Zeitpunkt niemand (auch ich
nicht) so genau wusste, wie sie praktisch umzusetzen seien.
3. Die Vertragsverhandlungen mit der DAK erwiesen sich zunächst als sehr frustrierend, da eine vertragliche Vereinbarung nicht
erreicht werden konnte – die DAK wollte lediglich einseitig Vertragstexte diktieren. Es wurde dann erheblicher Druck insbesondere
über das Bundesversicherungsamt aufgebaut, und in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 war die DAK wieder ansatzweise
verhandlungsbereit.
4. In der Zwischenzeit wurden Vertragsverhandlungen des ZVOS mit der BEK/TK geführt. Verhandlungsführer waren zum damaligen Zeitpunkt
der Geschäftsführer der Landesinnung Bayern, Herr Heinz-Dieter Berkau, und die Geschäftsführerin des LIV NRW, Frau Rechtsanwältin
Irene Zamponi. In dem dann letztendlich aufgrund dieser Verhandlungen abgeschlossenen Vertrag ist folgende Klausel enthalten:
„§5 Zertifizierung
… Das Qualitätsmanagement-System muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft geprüft und abgenommen sein…“
Der Vertrag trägt das Datum 18.06.2008 und trat ab 01.07.2008 in Kraft, er ist nicht von den Verhandlungsführern unterzeichnet –
selbstverständlich, denn diese waren nicht zeichnungsberechtigt für den ZVOS. Allerdings wurde der Vertrag durch Herrn Berkau und
Frau RAin …
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