Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen: Medienprivileg für Internetforen
Leute aufgepasst: An einem Strand mit vielen Wanderdünen hat eine davon einen großen Satz gemacht! Ein Mandant hat ein Schreiben von dem Beauftragten für den Datenschutz des Landes Niedersachsen erhalten, in dem etwas verschwurbelt, aber eindeutig steht, dass für Internetforen das datenschutzrechtlichen Medienprivileg gilt und daher bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Äußerungen das Datenschutzrecht keine Anwendung findet. Bitte hier selbst studieren! Alleine das Zivilrecht mit seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sei maßgeblich.
Wahnsinn!
Alle, die wissen, warum das so etwas wie eine kleine Sensation ist, gehen jetzt bitte feiern. Und die, die es nicht wissen, lesen jetzt bitte weiter.
Datenschutz und Internet
Das deutsche Datenschutzrecht ist eine einzige zerklüftete Baustelle. Die Gesamtheit der anwendbaren Vorschriften stellen kein in sich schlüssiges Konzept zum Schutz personenbezogener Daten dar. Der Schutz ist inkonsistent, vor allem im Bereich der elektronischen Kommunikation. Die unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen verursachen große Unsicherheit bei allen Rechtsanwendern. Insbesondere der Staat weiß nicht, wie er datenschutzrechtlich mit diesem brandneuen Medium Internet, das ja schwer im Kommen sein soll, umzugehen hat. Nun ist der Staat in Gestalt der Landesdatenschutzbeauftragten der Idee verfallen, dass jeder, der eine Website betreibt, eine datenverarbeitende Stelle ist, die die Datenschutzgesetze einzuhalten hat. Diese Auffassung zieht eine ganze Reihe von Konsequenzen nach sich:
Beispiel: IP-Adressen
Zum Beispiel soll der gemeine Blogger keine IP-Adressen speichern dürfen (dazu in diesem Blog in Kürze etwas mehr). Damit habe ich als Blogger kein Problem, denn ich weiß mit IP-Adressen genauso wenig anzufangen, wie mit einem unachtsam weggeworfenen Stück Papier, das jemand beim Metzger vor der Warteschlange bekommen hat und auf dem eine Nummer steht, die ihm mitteilt, wann er seine Fleischwurst kaufen darf. Vielleicht weiß der Metzger, wer sich hinter dieser Nummer verbirgt, weil er das mit seiner im Geschäft angefertigten Virdeoaufnahme abgleicht, ich weiß es jedenfalls nicht. Also: Mit dem von den Datenschutzbeauftragten ausgegebenen Elften Gebot, “Du sollst keine IP-Adressen speichern” kann ich leben.
Datenschutz und Medieninhalte
Womit ich aber nicht leben kann, ist die Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, dass jede Veröffentlichung von Tatsachen und Meinungen über lebende Person auf einer Website eine “Übermittlung von personenbezogenen Daten” im datenschutzrechtlichen Sinne sein soll. Als Betreiber einer Website wird man also behandelt wie die Schufa, die einer Bank im Verborgenen die auf bestimmte Art und Weise der elektronischen Datenverarbeitung ermittelte Bonität eines potenziellen Kreditnehmers mitteilt. Lieber Blogger, in den Augen der Datenschützer bist also auch Du…
» Vollständiger ArtikelThemen: Niedersachsen , Sensation , Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht
Erschienen 5. Juni 2009 auf http://www.feldblog.de.
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