Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg: Umfang der Kostenetstattung bei Teilnahme an einer Betriebsratsschulung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat jüngst eine in der Sache bedenkliche Entscheidung zum Ersatz von Schulungskosten für die Teilnahme an einer Betriebsratsschulung getroffen: Ein Betriebsratsmitglied nahm aufgrund einer ordnungsgemässen Beschlussfassung an einer Schulung “Umweltschutz im Betrieb” teil. Bei der Arbeitgeberin gab es eine Reisekostenrichtlinie, die auf das Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg Bezug nahm. Dort sind für Verpflegung und Übernachtungskosten recht sparsame Regelungen vorgesehen. Das Seminar wurde in einem Seminarhotel durchgeführt. Das an der Schulung teilnehmende Betriebsratsmitglied zahlte die Hotelkosten für die 3 Tage in Höhe von Euro 396 mit der eigenen Kreditkarte und forderte den Arbeitgeber dann nach dem Seminar zur Erstattung auf. Die Arbeitgeberin erstattete daraufhin nur die Fahrtkosten in unstreitiger Höhe und Euro 252 der Hotelkosten. Der Differenzbetrag zur den tatsächlichen Hotelkos…
» Vollständiger ArtikelThemen: Baden Württemberg , Schulung , Reisekostengesetz Baden-württemberg Kommentar Ausschlussfrist
Erschienen 26. März 2006 auf http://www.arbeitsrechtblog.de.
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