“Arschloch”-Urteil wird aufgehoben
Betriebsrat Blog | 13. September 2010 — Beschimpft ein Mitarbeiter einen Kunden seines Arbeitgebers als “Arschloch”, kann er trotzdem nicht ohne Weiteres gekündigt w…
Kaum zu glauben, aber das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat das “Arschloch”-Urteil der 1. Instanz aufgehoben. Worum ging es? Ein Kraftfahrer, der immer wieder dieselbe Filiale beliefert weiß, dass die Einfahrt dort ziemlich eng und die Höhe knapp bemessen ist. Als er an einem Morgen von einer ihm nicht bekannten Person aufgefordert wird, nicht in die Einfahrt zu fahren, kommt es zwischen beiden zu verbalen Auseinandersetzungen. Der Fahrer: “Ich liefere hier seit Jahren und…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. August 2010 auf http://blog.juracity.de.
Betriebsrat Blog | 13. September 2010 — Beschimpft ein Mitarbeiter einen Kunden seines Arbeitgebers als “Arschloch”, kann er trotzdem nicht ohne Weiteres gekündigt w…
Recht gesprochen | 15. November 2010 — Das LAG Schleswig-Holstein hat nun entschieden, dass Arbeitnehmer sich auch mal gegenüber Kunden im Ton vergreifen können, oh…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 21. Oktober 2010 — Augenblicksversagen oder nicht jede Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung Der Einzelfall entscheidet. Das Risiko …
ElbeBlawg | 9. September 2008 — Guck an, was da im Spiegel steht: Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk Unfeine Sitten am Landg…
ElbeBlawg | 9. September 2008 — Guck an, was da im Spiegel steht: Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk Unfeine Sitten am Landg…
ElbeBlawg | 9. September 2008 — Guck an, was da im Spiegel steht: Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk Unfeine Sitten am Landg…
Arbeitsrecht Chemnitz | 19. August 2010 — "Komm her du Arschloch, ich hau dir paar in die Fresse" - ja so rauh geht es auf manchen Arbeitsstellen zu. Das ein solcher Azsspr…
reuter-arbeitsrecht.de | 26. August 2010 — So geht das einfach nicht. Seit „Emmely” scheint jeder machen zu dürfen, was er/sie will. Gut: Emmely hat nur geklaut, hier ge…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 13. Februar 2007 — Wer seinen Chef im privaten Kreis heftig beleidigt, riskiert noch keine Kündigung. Eine schwer wiegende Beleidigung ist zwar …
Arbeitsrecht Chemnitz | 30. August 2010 — Wir bereits einmal schon aufgeführt, führt die mehrfache Aussprache des Wortes "A**loch" nicht zwingend zu einer Kündigung. Wie Ko…