Wer sich zuviel „traut“ muss mit Kündigung rechnen…
Betriebsrat Blog | 28. April 2010 — …zumindest wenn man für einen kirchlichen Träger arbeitet. Mit folgendem Fall hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf …
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat derzeit über die Frage zu entscheiden, ob ein Arbeitsverhältnis eines Chefarztes wegen einer zweiten Eheschliessung gekündigt werden könne und am 18.3.2010 den Rechtsstreit zunächst vertagt. Dem Rechtsstreit liegt folgender Fall zugrunde.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.01.2000 als Abteilungsarzt (Chefarzt) beschäftigt. Die Beklagte ist
der kirchliche Träger eines katholischen Krankenhauses und hat das Arbeitsverhältnis wegen dessen zweiter Eheschließung am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.Der Kläger und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Kläger im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Im März 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Im Hinblick auf dieses laufende Verfahren hat das Arbeitsgericht Düsseldorf die Kündigung für unwirksam erklärt.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat den Rechtsstreit vertagt und geht davon aus, dass der Kläger nach den ihm nach kanonischem Recht obliegenden Loyalitätspflichten durch die erneute Eheschließung eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung begangen haben kann. Dies komme auch bei laufendem kirchlichen Annulierungsverfahren in Betracht. Maßgeblich sei insoweit das weit gefasste, verfassu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. März 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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