Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Zuerst Leiharbeitnehmer kündigen

Nach dem Landesarbeitsgericht Hamm (wir berichteten) und dem Arbeitsgericht Duisburg hat nun auch das LAG Berlin-Brandenburg den Grundsatz bestätigt, dass Leiharbeiter zuerst gehen müssen, wenn betriebsbedingte Kündigungen antehen. Das Landesarbeitsgericht Bremen hatte bereits 1997 in mehreren …

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Themen: Urteile , Betriebsverfassungsgesetz.de , Bremen , Berlin Brandenburg , Duisburg , Landesarbeitsgericht Hamm , Landesarbeitsgericht Berlin , Landesarbeitsgericht Berlin

Erschienen 22. Juni 2009 auf http://blog.juracity.de.

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