Lammert kritisiert Verbot von Bundeswehr-Gelöbnis am Reichstag
am 08.07.2008 von http://www.reuters.com
Berlin (Reuters) - Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die Berliner Behörden scharf kritisiert, weil sie ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Reichstag mit Verweis auf die Würde des Ortes untersagt haben.
Es gibt keinen geeigneteren Ort, das öffentliche Bekenntnis einer Armee zur parlamentarischen Demokratie zum Ausdruck zu bringen, als den Platz vor dem Parlamentsgebäude, erklärte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin. Der Behörde sei offenbar nicht klar, dass es sich bei dem Areal vor dem Reichstagsgebäude nicht um irgendeine Grünfläche handle, sondern um den Platz der Republik.
Auch das Verteidigungsministerium zeigte sich verärgert. Es ist ein Unding, dass man die Würde des Ortes durch ein öffentliches Gelöbnis angetastet sieht, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Gerade das alljährliche Berliner Gelöbnis am 20. Juli zeige, dass die Bundeswehr in der Tradition des Widerstandes gegen das nationalsozialistische Regime stehe. Symbol dieses Widerstands ist das gescheiterte Hitler-Attentat, das der Offizier Claus Schenk Graf von Stauffenberg am 20. Juli 1944 verübte. Das Berliner Gelöbnis findet seit 1999 im Bendlerblock statt. Zur Feier des zehnten Jahrestags sollte es ausnahmsweise auf dem Platz vor dem Reichstag veranstaltet werden.
Selbst die Grünen, die öffentliche Gelöbnisse eigentlich für überflüssig halten, stellten sich hinter das Ministerium. Derartige militärische Zeremonien seien sicher nicht nach jedermanns Geschmack, erklärte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck. Solange es aber solche Rituale noch gibt, warum nicht auch mal vor dem Deutschen Bundestag?.
Der Bundeswehrverband sprach von einem Schlag ins Gesicht der Soldaten, wenn mit der Würde des Ortes argumentiert werde. Dort im Deutschen Bundestag sitzt der Auftraggeber für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, dort sollten sie auch ihr Gelöbnis ablegen dürfen, erklärte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Ulrich Kirsch. Immerhin riskierten die Soldaten ihr Leben zur Verteidigung des Landes.
Das Grünflächenamt Berlin-Mitte hatte das Gelöbnis mit Verweis auf eine Übernutzung der Rasenfläche vor dem Reichstag abgelehnt. Außerdem würden die zahlreichen dort beantragten Feiern den Platz der Republik zur reinen Veranstaltungsfläche abwerten. Dies entspricht nicht der Würde dieses Ortes als optischer Vorbereich des Zentrums der Deutschen Demokratie, erklärte das Amt. Der Große Zapfenstreich vor dem Reichstag 2005 sei eine Ausnahme gewesen, da es dabei um das 50-jährige Bestehen der Parlamentsarmee gegangen sei. Ein solches einmaliges Ereignis könne selbstverständlich am Ort des Deutschen Parlaments abgehalten werden. Das jährliche Rekrutengelöbnis müsse dagegen nicht zwingend vor dem Reichstag stattfinden.
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