Alle Blogs » Laizismus jetzt

Laizismus jetzt

am 08.07.2006 von http://www.ra-blog.de

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 07.07.2006 (Az.: 18 K 3562/05 - Pressemitteilung) der Klage einer Lehrerin gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben, die sich gegen eine dienstliche Weisung, nicht mit Kopftuch unterrichten zu dürfen, gewehrt hatte.
Die Klägerin werde in der Praxis der Rechtsanwendung des § 38 Absatz 2 SchulG gleichheitswidrig verletzt. Die Vorschrift verbietet politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen sind davon ausgenommen.
An der Rechtmäßigkeit der Vorschrift und der Vereinbarkeit mit übergeordneten Regelungen (Grundgesetz, Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) bestehen dem Verwaltungsgericht zufolge keine Zweifel. Die Klägerin verstoße durch das Tragen des Kopftuchs im Unterricht tatsächlich gegen das Verbot religiöser Bekundungen.
Aber: Durch die Zulassung des Unterrichts durch Nonnen in Ordenstracht im Land Baden-Württemberg werde die Klägerin in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen (Art. 3 Absatz 1 und 3 GG, Art. 14 EMRK) verletzt, wenn das Verbot gegen sie durchgesetzt werde, gegen die Nonnen aber nicht.
§ 38 Absatz 2 Satz 3 SchulG ließe keine Privilegierung christlicher Bekenntnisse zu. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 24.06.2004 klargestellt, dass die Vermittlung von aus der christlich-abendländischen Kultur hervorgegangenen Werte (u.a. Menschenrechte, Handlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie humanitäre Werte) das Erfordernis “einer von Glaubensinhalten losgelösten Vermittlung” dieser Werte nicht beseitige.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Dass in Baden-Würrtemberg Nonnen im Habit an staatlichen Schulen unterrichten, war für mich schon eine Überraschung. Allerdings war nur von einer einzigen Schule die Rede, wo dies so ist. Klar ist aber, dass sich nun viele freuen, dass das Kopftuch nicht aus den Schulen verbannt wurde. Nur werden diejenigen in nächster Zeit noch lernen müssen, dass genau das Gegenteil der Fall ist.
Vorher in diesem Blog:
Schule protestiert gegen Kopftuchverbot (NRW)
In anderen Blogs:
War da nicht was mit dem Kopftuch? (Staatsrecht.info)
Koppftuchurteil: Schwere Schlappe für Baden-Württemberg (JurBlog)

« »
Kommentar schreiben




Lehrerin darf mit Kopftuch unterrichten

Handakte WebLAWg / Eine muslimische Lehrerin darf an einer Stuttgarter Schule weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Dies entschied heute das VG Stuttgart. Nach Auffassung der Richter ist die Anweisung der Schulleitung, ohne Kopftuch zu unterrichten, rechtswidrig. Die An…

Kopftuchgesetz Baden-Württemberg

blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…

VG Düsseldorf: Klage einer Kopftuch tragenden Bewerberin abgewiesen

JuracityBlog / die als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes NRW aufgenommen werden wollte (VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007 Aktenzeichen 2 K 6225/06, Pressemitteilung). Das Verwaltungsgericht: Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gr&…

Fereshta Ludin gibt auf, das Kopftuch muss weg - u

staatsrecht.info / Fereshta Ludin gibt auf, das Kopftuch muss weg - und Hessen legt nach Wie bereits seit längerem gemunkelt wurde, hat sich Fereshta Ludin entschlossen, sich nicht gegen die Entscheidung des BVerwG zur Wehr zu setzen, im der dem Land Baden-W&uum…

Kopftuch macht Lehrerin ungeeignet

LawBlog / Sie wurde in Duisburg geboren, sie ist deutsche Staatsangehörige; sie hat zwei Staatsexamen in Deutsch und Mathematik gut bestanden und auch schon an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule in Krefeld hilfsweise gearbeitet – aber Lehrerin werden darf Fil…

BW: Geht gegen Kopftuch-Urteil vor

Handakte WebLAWg / Die baden-württembergische Landesregierung will gegen das Kopftuch-Urteil des VG Stuttgart rechtlich vorgehen. Eine Beschwerde sei geplant, sagte Ministerpräsident Günther Oettinger in Stuttgart. Das Land wolle die rechtlichen Möglichkeiten aussc…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Thomas Klotz

Deutschlands westlichstes Lawblog, von RA Thomas Klotz.

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »