LAG Schleswig-Holstein: Keine Nutzung von Kredit- und Tankkarten des Arbeitgebers für private Zwecke

Mit der Frage der Beweislast für eine Erlaubnis des Arbeitnehmers zur Verwendung von Tankkarten sowie Kredit- und Kontokarten, die ihm vom Arbeitgeber ausgehändigt wurden, hatte sich das LAG Schleswig-Holstein zu befassen. Der Kläger hatte im Rahmen seiner Tätigkeit als Disponent von seiner Arbeitgeberin eine Vollmacht für das Firmenkonto nebst Kreditkarte und eine Tankkarte erhalten. Diese verwendete er

streitgegenständlich wie folgt:

Über das Konto des Arbeitgebers kaufte er unter anderem bei Famila ein, erwarb ein privates Flugticket und bestellte Kinderkleider und Haushaltsgegenstände bei einem Versand. Mit der Tankkarte betankte er Fahrzeuge mit fünf verschiedenen Kraftstoffarten im Wert von mehr als 2.000,00 Euro.

Als die Arbeitgeberin diese Ausgaben bemerkte, stellte sie alle Lohnzahlungen ein. Das Arbeitsverhältnis wurde später beendet und die restliche Vergütung in voller Höhe mit Schadensersatzansprüchen verrechnet. Der Kläger hat behauptet, die Arbeitgeberkonten hätten ihm ohne Beschränkung zur freien Verfügung gestanden. Die Arbeitgeberin müsse das Gegenteil beweisen und dürfe nicht mit seinem restlichen Lohn aufrechnen.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Zahlungsklage abgewiesen, da Pfän…

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Themen: Rechtsprechung , Arbeitgeber , Beweislast , Lohn , Arbeitsvertrag , Vollmacht , Aufrechnung , Konto , Schleswig Holstein , Kreditkarte , Verrechnung , Arbeitsverhältnis , Pfändungsfreigrenze , Darlegungslast , Tankkarte , Kontokarte , Firmenkonto , Lohnaufrechnung , Forderungsaufrechnung , Dienstliche Zwecke , Private Zwecke , Verfügungsbefugnis , Landesarbeitsgericht Schleswig-holstein Urteil Vom 15.03.2011 – 2 SA 526/10
Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Erschienen 13. August 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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