LAG Schleswig-Holstein und die Manipulation von Zeiterfassungdaten
Wer als Arbeitnehmer Zeiterfassungsdaten manipuliert, der riskiert seinen Arbeitsplatz (siehe Beitrag über Raucherin, die sich nicht
ausgestempelt hatte!) . Nicht jede
muss aber den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen berechtigten. Der klassische Fall ist das „manipulierte Einstempeln“ beim Arbeitsbeginn oder beim
Arbeitsende. Es geht aber auch komplizierter.
Landesarbeitsgericht – Kündigung wegen Manipulation
Das LAG Schleswig Holstein (Entscheidung vom 29.03.201 – Sa 533/10) musste sich mit der eines Arbeitnehmers beschäftigen, der nach Zeitlohn
vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Der Arbeitnehmer arbeitete in einer Werkstatt und musste einen Ölwechsel an einem Kfz durchführen. Für
jede Arbeit wurden bestimmte Arbeitswerte festgeschrieben. Arbeiten mehrere Arbeitnehmer an einer Aufgabe (z.B. Ölwechsel), erhöhen
sich der Werte; so dass der einzelne Arbeitnehmer besser steht, wenn er Arbeiten allein ausführt und damit schneller „seine Leistung“
erreicht. Der Arbeitnehmer führte also den Ölwechsel durch, wobei ihm ein Auszubildender kurz (ungefähr 1 Minute) half. Er wies den
Azubi an, dass dieser nicht nicht in die „eintragen“ sollten, um schneller seine Mindestleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber bekam
dies mit und kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich.
außerordentliche Kündigung
Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage und gewann in 2 Instanzen, also auch vor dem LAG
Schleswig-Holstein.
Begründung des Landesarbeitsgerichtes
Das LAG hielt die Kündigung für rechtsunwirksam, obwohl die Manipulation von Zeiterfassungsgeräten sehr wohl ein Grund für eine
außerordentliche Kündigung sein kann. Gleichwohl war in diesem Fall kein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
des Arbeitnehmers festzustellen. Es lag nur ein geringfügiger einmaliger Verstoß vor. Weiter hatte der Arbeitgeber auch keine
präzisen Anweisungen in Bezug auf das „kurzzeitige Einstempeln“ erteilt.
Konsequenzen?
Wie so häufig, kommt es immer auf den Einzelfall an.
Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe und nicht jede Verletz…
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