LAG Sachsen Anhalt 20.06.11: Prozess um die fristlose Kündigung eines Lehrers wegen des Schlagens einer Schülerin geht weitere;
Vergleich widerrufen
In dem Berufungsverfahren gegen die fristlose Kündigung vom 08.03.2010 hatte das LAG im Mai 2011 verhandelt und Zeugen gehört. Am
Ende der Verhandlung schlossen die Parteien einen widerruflichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis zunächst auf der Grundlage
der fristlosen Kündigung sein Ende gefunden hatte, der Kläger jedoch – nach einer Unterbrechung von rd. 1 ¼ Jahren – ab dem
01.07.2011 wieder eingestellt werden sollte. Die Vergleich wurde von beiden Parteien widerrufen.
Bedenkt man, dass der Vergleich auf Vorschlags des Gerichts zustande kam, ist zu erwarten, dass das Land nach der durchgeführten
Beweisaufnahme und nach den Einlassungen des Klägers, der den Vorwurf des Schlages zugegeben und mit einer Reflexbewegung erklärt
hatte, verlieren und die Kündigungen auch in 2. Instanz keinen Bestand haben werden.mitgeteilt von Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin nach der
Pressemitteilung des LAG Sachsen-Anhalt vom 20.06.2011
Der Fall Mit seinen am 05.10.2010 verkündeten Urteilen hatte das Arbeitsgericht den Kündigungsschutzklagen des L. gegen das Land Sachsen-Anhalt stattgegeben. Dem war von seinem Arbeitgeber vorgeworfen worden, eine Schülerin geschlagen zu haben. Die Einlassung des
Pädagogen, die Schülerin habe ihn nach vorherigen Beschimpfungen auf seine erkrankte Schulter geschlagen, so dass seine Handlung sich
als Abwehrreflex dargestellt habe, hatte der Arbeitgeber im Hinblick auf den Beruf des Pädagogen, der eine Lösung von
Disziplinproblemen durch Handgreiflichkeiten ausschließe, nicht akzeptiert.
In dem darauf hin von dem Kläger angestrebten beiden Kündigungsschutzverfahren gegen die fristlose Kündigung vom 08.03.2010 bzw.
gegen die hilfsweise ausgesprochene ordentliche fristgerechte Kündigung…
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