LAG Rostock: Erhöhung der Pflichtstundenzahl verstößt gegen Lehrerpersonalkonzept
am 01.02.2006 von walfischbucht
Das Landesarbeitsgericht in Rostock hat gestern in drei Fällen entschieden, dass die vom Land Mecklenburg-Vorpommern auch für Teilzeitkräfte verordnete Grundarbeitszeiterhöhung rechtswidrig sei. Gegen die Arbeitszeiterhöhung sind noch weitere 350 Klagen anhängig.
Das Lehrerpersonalkonzept wurde entwickelt, um Kündigungen wegen rückläufiger Schülerzahlen zu vermeiden. Derzeit arbeiten rund 8500 Lehrer in M-V, d.h. fast alle außer Berufs- und Förderschullehrern, in Teilzeit. Ihnen ist ein Mindestbeschäftigungsumfang von 18 Unterrichtsstunden vertraglich zugesichert. Seit 1995 sind fast 7000 Lehrer aus dem Dienst ausgeschieden.
Da die Entscheidung erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Landeshaushalt hat ist die Revisionseinlegung sicher.
Der NDR berichtet hier:
... Das Landesarbeitsgericht in Rostock entschied, die Erhöhung der Pflichtstundenzahl verstoße gegen den Geist des Lehrerpersonalkonzeptes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Pädagogen hatten dagegen geklagt, dass sie trotz einer Teilzeit-Entlohnung eine Erhöhung der Unterrichtsstunden hinnehmen mussten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte vor allem beklagt, dass den Lehrern nach der Erhöhung keine Entlastungen außerhalb des Unterrichts angeboten worden seien.
Die Richter folgten in Teilen ihres Urteils der Auffassung der GEW. Es verstoße gegen …
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