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LAG Rheinland Pfalz: Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine Kündigung - Urteil vom 23.08.2007, Az. 9 Sa 411/07

am 10.01.2008 von Arbeitsrecht-Blog.de

Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine formwirksame fristlose Kündigung und darf von einem Arbeitgeber auch nicht als solche des Mitarbeiters gewertet werden. Das hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz am 23.08.2007 entschieden.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich ausgesprochen werden (§ 623 BGB). Eine nur mündliche Kündigung sei unwirksam, ebenso wie ein Verhalten, was auf eine Kündigung schließen lassen könnte.
Auch ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers, wonach er die fristlose Kündigung annimmt und diese bestätigt ändert daran nichts. Rechtlich kann nur etwas bestätigt werden, was auch tatsächlich eingetreten ist. Da der Gesetzgeber zwingend die Schriftform für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in § 623 BGB vorschreibt, fehlt es beim spontanen Verlassen des Arbeitsplatzes an einem solchen tatsächlichen Ereignis. …

Kündigung durch Übergabe einer Kopie unwirksam - LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2007, Az. 12 Sa 132/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Übergabe einer bloßen Fotokopie des Kündigungsschreibens ist nichtig – und zwar auch dann, wenn der Gekündigte einen Blick auf das Original werfen konnte. Dies entschied das LAG Düsseldorf in ei…

Verlassen des Arbeitsplatzes aufgrund Kurzschlussreaktion kein Grund zur fristlosen Kündigung

Heinicke und Kollegen / LAG Mainz, AZ: 10 Sa 49/06 Im vorliegenden Fall war der Kläger in einem Restaurant als Koch beschäftigt. Ein Kollege warf ihm im Zusammenhang mit einer komplizierten Menüfolge schlampiges Arbeiten vor. Hierüber geriet der Klä…

LAG Rehinland-Pfalz: Kündigung - Meininugsfreiheit contra Ehrverletzung

arbeitsrechtblog / Das LAG Rheinland-Pfalz hatte wieder einmal über einen beliebten arbeitsrechtlichen Dauerbrenner zu entscheiden: Die Kündigung wegen ehrverletzender Äusserungen. Das LAG hat die Leitlinie der Rechtsorechung bestätigt, wonach die Meinungsfreiheit…

Nur gucken - nicht anfassen: Kündigung unwirksam!

Heimspiel / Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird. Aus § 130 BGB ergibt sich nämlich, daß er die Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreibenen erlangen muß. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat n…

Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?

andreas-buschmann.net / Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arbeitnehmer sei gar nicht in rufbereit, sondern in Freizeit. Ob der Arbeitgeber dann kündigen kann, hatte das L…

LAG Hamm: Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftform nicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch Kündigung wie auch durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform…

LAG Rheinland Pfalz: Manipulation der Stechuhr berechtigt zur fristlosen Kündigung – Urt. v. 08.11.2007, Az. 4 Sa 996/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Manipulationen an der Stechuhr rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland- Pfalz in Mainz am 8. November 2007. Nach Auffassung des Gerichts liegt in der Manipulation ein schwerer Vertrauensbruch, d…

Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

Heinicke und Kollegen / BGH Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04Ein Mieter war mit 2 Monatsmieten in Zahlungsrückstand geraten. Der Vermieter sprach daraufhin die fristlose Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses aus. Das Soziala…

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