GEMA gewinnt gegen Sharehoster rapidshare.com
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 24. Juni 2009 — Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12.06.2009 per …
Um die (Störer-)Haftung von Sharehostern wird schon seit Längerem leidenschaftlich gestritten. Wer nicht Täter oder Teilnehmer einer Rechtsverletzung ist, kann nach deutschem Recht (nur) als “Störer” auf Unterlassung in Anspruch genommen werden – allerdings setzt diese Haftung eine Verletzung von Prüfpflichten voraus.
Der Umfang dieser Pflichten, und ob Sharehoster sie manchmal oder prinzipiell verletzen, wird von den Gerichten bisher sehr unterschiedlich beurteilt. Nach § 7 Abs. 2 TMG scheiden allgemeine Prüfpflichten aus – und “spezielle” Prüfpflichten, deren Rahmen die Rechtsprechung entwicklen muss, dürfen, so der BGH, nicht so streng sein, dass ein vom Gesetz gebilligtes Geschäftsmodell undurchführbar wird.
Streiten kann man sich also insbesondere darüber, ob Sharehoster überhaupt ein “vom Gesetz gebilligtes Geschäftsmodell” darstellen. Die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamburg vertreten dazu nämlich gänzlich unterschiedliche Auffassungen. Während das OLG Hamburg in diversen Rapidshare-Entscheidungen durchblicken lässt, dass es Sharehoster am liebsten ganz verbieten will, hatte das OLG Düsseldorf (Urt. v. 27.4.2010, Az. I-20 U 166/09 – Volltext) bisher ein Herz für Sharehoster. Obwohl es ausdrücklich keine konkreten Daten dazu festgestellt hat, nimmt es Sharehoster gegen einen “Generalverdacht” in Schutz:
Die Hinweise, dass die Antragsgegnerin es darauf anlege, die Raubkopierszene zur Nutzung ihres Dienstes einzuladen, entspricht einem Generalverdacht gegen Sharehoster-Dienste und ihre Nutzer, der so nicht zu rechtfertigen ist. Solange daher die illegalen Nutzungszwecke nicht überwiegen oder von der Antragsgegnerin beworben werden und sich besonders das Inkaufnehmen durch die Antragsgegnerin, wie hier, nicht nachweisen lässt, ist ein Gehilfenvorsatz nicht anzunehmen.
Genau diese fatale Nähe zur Raubkopierer-Szene wird dem Portal Megaupload vorgeworfen. Die Rede ist davon, dass Einnahmen insbesondere mit Raubkopieren bzw. ”Downloadern” solcher Inhalte gemacht wurden, und dass die Betreiber darüber sehr genau Bescheid wussten.
Nach der ziemlich filmreifen Verhaftung des exzentrischen Betreibers zeigt sich die Sharehosting-Branche im Aufruhr. Viele Dienste haben ihre Nutzbarkeit deutlich eingeschränkt. Lag das OLG Düsseldorf mit seiner Einschätzung also mindestens teilweise daneben? Ein reines Gewissen, so viel steht fest,…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Januar 2012 auf http://spielerecht.de.
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 24. Juni 2009 — Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12.06.2009 per …
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 30. März 2012 — Das OLG Hamburg hat am 14.03.2012 erneut ein Urteil zur Störerhaftung von Sharehostern wegen rechtswidriger Inhalte verkündet (…
Internet-Law | 23. Mai 2011 — Das Landgericht Hamburg hat zum wiederholten Male einen Sharehoster als Störer einer Urheberrechtsverletzung angesehen und ihn …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. August 2011 — Während das OLG Düsseldorf (I-20 U 59/10) letztes Jahr noch eine (Störer-)Haftung von Sharehostern wie z.B. Rapidshare im Ker…
Bösel, Kohwagner & Kollegen | 24. Juni 2009 — Wie der folgenden Presseerklärung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)…
netzrecht.org | 14. September 2011 — Während ein (Dritt-)Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2, 9 UrhG gegen Internetprovider in Filesharing-Fällen über Tauschbörsen …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 2. September 2011 — Das Landgericht Düsseldorf (23 S 359/09) hat sich mit einem Anbieter von Webspace (“Sharehoster”) beschäftigt und festgestellt,…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. April 2007 — 1. Ein Anbieter von Webspeicherplatz (sog. Sharehoster/ One-Click-Hoster) kann bei einem Verstoß gegen ausschließliche Nutzungsrec…
IT-Rechtsinfo | 13. Januar 2011 — In dem vom Landgericht Düsseldorf behandelten Fall klagte die GEMA, eine deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Nutzung…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. Mai 2011 — LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2011, Az. 308 O 458/10 - nicht rechtskräftig § 97 UrhG Das LG Hamburg hat entschieden, da…
175 Millionen Dollar Einnahmen, mehr als tausend Server in Nordamerika - die Anklage gegen Megaupload zeigt, wie beliebt die Web-Plattform war. E-Mails belasten die Beteiligten schwer. Ihnen soll klar gewesen sein, dass die Nutzer vor allem wegen der Raubkopien kamen. Nun drohen lange Haftstrafen.
150 Millionen Dollar sollen die Betreiber von Megaupload mit ihren angeblich illegalen Diensten umgesetzt haben. Nun sitzen sie in Haft. Die Raubkopierer-Szene dürfte das kaum beeindrucken. Die Mitglieder betrachten sich als Sportler, nicht als Unternehmer. Und sie sind kaum zu fassen.
Den Sharehostern weht der Wind ins Gesicht: Immer mehr Hoster schließen ihre Affiliate-Programme, blockieren Downloads und löschen Dateien von ihren Servern.
Wie steht es um die Zukunft der Filehoster nach dem Aus von Megaupload? Ein Interview mit Alexandra Zwingli, der Chefin von Rapidshare