In 6 Schritten zum Betriebsrat – Betriebsratswahlen 2010 – das normale Wahlverfahren
Kanzlei.Schuck. | 5. April 2010 — Für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt das normale Wahlverfahren. 1. Schritt: Bestellung des Wahlv…
1.Nach § 12 I 1 SchwbVWO hat die Öffnung der bis zum Zeitpunkt der Auszählung eingegangenen Freiumschläge sowie die Entnahme der Wahlumschläge und der vorgedruckten Erklärungen öffentlich zu erfolgen. § 12 I 2 SchwbVWO bestimmt, dass in diesem Zeitpunkt überprüft werden soll, ob im Sinne des § 11 SchwbVWO die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Nur dann hat der Wahlvorstand die Wahlumschläge nach Vermerk der Stimmabgabe in der Liste der Wahlberechtigten ungeöffnet in die Wahlurne einzulegen. Insoweit handelt es sich bei § 12 I 1 SchwbVWO um Vorschriften über das Wahlverfahren.
2. Der Wahlvorstand, der den Raum, in dem die Öffnung und Prüfung der Briefwahlunterlagen stattfinden soll, den Beteiligten nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gibt, verletzt den Wahlgrundsatz der Öffentlichkeit. Die Verletzung entfällt nicht dadurch, dass es sich um einen Raum handelt, der immer für die Auszählung -auch zu Betriebsratswahlen – genutzt wird.
3. Nach § 19 I BetrVG, (Verweis durch § 94 VI 2 SGB IX) kann die Wahl der Schwerbehindertenvertretung beim Arbeitsgericht dann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist, eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
Der Fall nach den Urteilsgründen: “Das Öffnen der Briefwahlunterlagen (Freiumschläge) erfolgte in dem Raum, in dem auch die Stimmauszählung durchgeführt werden sollte. Die schriftlichen Erklärungen, die in den Freiumschlägen enthalten waren, wurden auf Vollständigkeit geprüft, die verschlossenen grünen Wahlumschläge wurden in die mit einem Vorhängeschloss gesicherte Wahlurne geworfen. Das Öffnen der Freiumschläge, die Prüfung der Erklärungen und die Eintragung in das elektronische Wählerverzeichnis dauerten bis ca. 12.45 Uhr. Die Tür des Raumes, in dem die Behandlung der Freiumschläge stattfand, stand während der ganzen Zeit geöffnet. Um 12.45 Uhr verließen sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes den Raum. Der Raum wurde verschlossen. Die Wahlurne war in dieser Zeit unversiegelt. Ab 13.00 Uhr fand die Auszählung der Stimmen statt. Im Rahmen der Auszählung der Stimmen wurden auch Briefwahlunterlagen, deren Gültigkeit bei der Eröffnung der Freiumschläge nicht eindeutig geklärt werden konnte, öffentlich behandelt. Durch Aushang am 27.10.2010 wurde das Wahlergebnis bekanntgemacht. Zur Vertrauensperson wurde der Beteiligte zu 4, zur ersten Stellvertreterin die Beteiligte zu 5 und zum zweiten Stellvertreter der Beteiligte zu 2 gewählt. Seit ca. zehn Jahren benutzen die verschiedenen Wahlvorstände für die Wahl des Betriebsrates sowie für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung den im Wahlausschreiben angegebenen Besprechungsraum, B. AG Werk 0.1, Geb. 0.0 OG (R-B Besprechungsraum) für die Wahlvorgänge, Öffnung der Briefunterlagen und S…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. November 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
Kanzlei.Schuck. | 5. April 2010 — Für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt das normale Wahlverfahren. 1. Schritt: Bestellung des Wahlv…
Meyer-Köring v.Danwitz | 4. Dezember 2009 — Den Wahlvorstand treffen im Rahmen der Betriebsratswahlen umfangreiche Verpflichtungen. Formale Fehler des Wahlvorstands machen…
Betriebsrat Blog | 6. September 2011 — Damit Betriebsratswahlen reibungslos verlaufen, müssen viele Details beachtet werden. Denn Fehler, so klein sie auch sein mög…
Kanzlei.Schuck. | 29. März 2010 — Das Betriebsverfassungsgesetz kennt verschiedene Verfahrensarten zur Wahl des Betriebsrates. Betriebe mit mehr als 100 wahlbe…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 9. Dezember 2011 — Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 2 TaBV 41/10 1. Wird eine angegebene Wahlzeit nicht eingehalten, führt das zur Anfe…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 30. August 2011 — 1. Das Unterlassen der Verteilung von Wahlumschlägen aus Anlass der Stimmabgabe verstößt gegen den Wahlgrundsatz der geheimen …
Betriebsrat Blog | 16. Juli 2009 — Bald ist es wieder so weit: Wir wählen! Ich denke jetzt nicht an die bevorstehende Bundestagswahl, sondern an die im Frühjahr 2…
Rechtslupe | 6. Januar 2012 — Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem stellvertretenden Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) der Uni…
Rechtslupe | 12. Dezember 2011 — Wenn ein Wahlvorstand die Zeit der möglichen Stimmabgabe für eine Betriebsratswahl nicht konkret festlegt und bekanntgibt oder …
Rechtslupe | 29. August 2011 — Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Betriebsratswahl bei GlobeGround für unwirksam erklärt. GlobeGround ist als…