LAG Köln zu § 613 a BGB: Taxi ist kein Betrieb und auch kein Betriebsteil

Nach § 613 a BGB liegt ein Betriebsübergang vor bei der Übernahme eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Noch kleinere Teile eines Betriebs, denen die notwendige Selbstständigkeit fehlt, lösen dagegen die Folgen des § 613 a BGB nicht aus. Logisch, der Kauf eines Aktenordners verpflichtet also nicht zur Übernahme der Mitarbeiter eines Unternehmens. Streit gibt es immer wieder bei den fahrenden Betriebsmitteln, z.B. Bussen oder Lastkraftwagen (LKW´s).

Nun hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln, Urteil vom 28.03.2006, 9 (13) Sa 1361/05) entschieden, dass in einem Taxiunternehmen die einzelnen Taxen lediglich Betriebsmittel darstellen, nicht aber Betriebsteile. Auch wenn die Taxis bestimmten Aufgaben und bestimmten Fahrten zugeordnet sind, führt dies ni…

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Themen: Arbeitsgericht , Bgb , Taxi , Bussen , Taxi übernahme
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 24. August 2006 auf http://blog.juracity.de.

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