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LAG Köln zu § 613 a BGB: Taxi ist kein Betrieb und auch kein Betriebsteil

am 24.08.2006 von http://blog.juracity.de

Nach § 613 a BGB liegt ein Betriebsübergang vor bei der Übernahme eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Noch kleinere Teile eines Betriebs, denen die notwendige Selbstständigkeit fehlt, lösen dagegen die Folgen des § 613 a BGB nicht aus. Logisch, der Kauf eines Aktenordners verpflichtet also nicht zur Übernahme der Mitarbeiter eines Unternehmens. Streit gibt es immer wieder bei den fahrenden Betriebsmitteln, z.B. Bussen oder Lastkraftwagen (LKW´s).
Nun hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln, Urteil vom 28.03.2006, 9 (13) Sa 1361/05) entschieden, dass in einem Taxiunternehmen die einzelnen Taxen lediglich Betriebsmittel darstellen, nicht aber Betriebsteile. Auch wenn …

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