LAG Köln: Keine unzulässige Diskriminierung älterer Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersruhegeld bei niedrigerer Sozialplanabfindung - Urt. v. 04.06.2007, Az. 14 Sa 201/07

Es verstößt weder gegen das AGG noch gegen § 75 BetrVG, wenn in einem Sozialplan für solche Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen in den vorgezogenen Ruhestand gehen können geringere Sozialplanleistungen vorgesehen werden als für jüngere Arbeitnehmer. § 10 Nr.6 AGG lässt dies ausdrücklich zu, ebenso wie einen gänzlichen Leistungsausschluss für diese Arbeitnehmer. Die Differebzierung sei jedoch nur zulässig, wenn sie gemäß § 10 S. 1 AGG objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.

Zumindest Bedenken hatte das Gericht gegen eine Regelung, wonach ein Arbeitnehmer, der nur wenige Tage …

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Themen: Altersdiskriminierung

Erschienen 30. November 2007 auf http://www.aggblog.de.

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