LAG Köln: GNZB ist nicht tariffähig

Das Landesarbeitsgericht Köln hat heute den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 bestätigt, nach dem die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist. Tariffähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Vertragspartei eines Tarifvertra…

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Themen: Tarifrecht

Erschienen 25. Mai 2009 auf http://blog.juracity.de.

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