LAG Köln zu “Farbwahlklauseln” in Betriebsvereinbarungen

Weder die Farbe der Haare der Mitarbeiter noch die Farbe der Fingernägel der Mitarbeiter können Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein, die ein Unternehmen, welches im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt, trifft . Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss v. 18.08.2010, Az.: 3 TaBV 15/10)

Als zulässig sah das LAG Köln jedoch Regelungen an, die es den Mitarbeitern verbieten, Fingernägel zu tragen, die mehr als 0,5 cm über die Fingerkuppe hinausragen. Ebenso segnete es Regelungen zu Art und Farbe der Unterwäsche und Sock…

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Themen: Mitarbeiter , Betriebsvereinbarung , Erscheinungsbild , Fingernägel , Haarfarbe , Wäsche
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 13. Januar 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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