Schadensersatzklage auf eine halbe Million Euro wegen Mobbing
Rechtslupe | 24. Januar 2012 — Ein Verhalten, das zum Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet, liegt insbesondere dann vor, wenn unerwünschte Verhalte…
Mobbing beschäftigt zunehmend auch die Gerichte. Eine ungewöhnliche Konstellation lag einem jetzt vom LAG Hamm (19.1.2012 – Az. 11 Sa 722/10) entschiedenen Rechtsstreit zugrunde. Zu entscheiden war über die Klage eines angeblich „gemobbten“ Arbeitnehmers gegen seinen Vorgesetzten. Der 61 Jahre alte Kläger ist seit 1987 in einem Krankenhaus beschäftigt. Er bewarb sich im Jahr 2001 erfolglos auf die Chefarztstelle der Neurochirurgischen Klinik. Die Stelle wurde dem beklagten Chefarzt übertragen. Im März 2003 erhob der Kläger erste Mobbingvorwürfe gegen den Beklagten. Der Kläger war danach in psychiatrischer Behandlung und für längere Zeit arbeitsunfähig. Er verklagte im Jahr 2004 seine Arbeitgeberin u. a. mit dem Antrag, den Chefarzt zu entlassen und Schmerzensgeld zu zahlen. Seit dem Abschluss eines Vergleichs wird der Kläger im medizinischen Controlling eingesetzt. Schadenersatzansprüche gegen den Chefarzt wurden in dem Vergleich allerdings nicht ausgeschlossen. Diese Ansprüche verfolgt der Kläger im vorliegenden Verfahren und zwar in Höhe von einer halben Million Euro. Der Kläger behauptet, er sei durch eine Vielzahl von Übergriffen des Beklagten psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden. Dadurch habe er erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Das LAG Hamm bestätigt hingegen die klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz. Nach Auffassung des LAG liegt ein zum Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtendes Verhalten insbesondere dann vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Bei der Prüfung von Ersatzansprüchen ist auch zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Rechtslupe | 24. Januar 2012 — Ein Verhalten, das zum Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet, liegt insbesondere dann vor, wenn unerwünschte Verhalte…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 23. Januar 2012 — Die Mobbingklage eines Oberarztes gegen seinen ehemaligen Chefarzut blieb erfolglos. Das LAG Hamm hat das Arbeitsgericht bestät…
Arbeitsrecht Chemnitz | 20. Januar 2012 — Ein Arbeitnehmer des Krankenhauses in Lünen bewarb sich im Jahr 2001 erfolglos auf die Chefarztstelle der Neurochirurgischen Klini…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 19. Juli 2011 — Das Verfahren ist die Folge eines seit 2004 betriebenen Verrfahrens, das zunächst gegen das Krankenhaus geführt wurde und vom B…
Jus@Publicum | 19. Januar 2012 — click Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg wer…
Jus@Publicum | 19. Juli 2011 — click Das LAG Hamm verhandelt am 25. Juli 2011 [AZ 11 Sa 722/10 - Termin: 25.07.2011, 10.00 Uhr, Saal 3] einen Rechtsstreit,…
Kanzlei Blaufelder | 19. Januar 2012 — Konflikte am Arbeitsplatz sind noch kein Mobbing. Mobbing liegt erst vor, wenn ein feindliches Klima am Arbeitsplatz die Würd…
Breuning & Winkler Rechtsanwälte | 23. Januar 2012 — Ein Arbeitnehmer kann von einem Kollegen wegen Mobbings nur dann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn durch die b…
Breuning & Winkler Rechtsanwälte | 23. Januar 2012 — Ein Arbeitnehmer kann von einem Kollegen wegen Mobbings nur dann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn durch die b…
Kanzlei Blaufelder | 27. August 2011 — Beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ist unter dem Aktenzeichen 11 Sa 722/10 ein Mobbing-Rechtsstreit anhängig. Ein Oberarzt,…