LAG Hamm: Anonyme Briefe an Angehörige verstorbener Patienten – 1,5 Mio Schadensersatzforderung gegen Chefärztin und Lebensgefährten

Strategemma nell’Oscurità*)

Während unvermindert aktuell die Diskussion um den eventuellen Schutz von sog. whistleblowern durch gesetzliche Regelungen geführt wird, die zB auch auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften an ihrem Arbeitsplatz aufmerksam machen oder Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber oder Dienstherrn stellen, zu denen u.a. zB auch Kliniken gehören können und sich dabei nicht selten die Frage stellt „Whistleblower -Verrat oder Zivilcourage der Anständigen?“, hat sich das LAG Hamm hat sich diese Woche mit der Frage zu befassen, ob anonyme Briefe an Angehörige verstorbener Patienten eine Schadensersatzforderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen eine Chefärztin und ihren Lebensgefährten begründen. Dem zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2011 terminierten Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Arbeitgeberin führt ein Krankenhaus mit mehr als 7000 Arbeitnehmern, an dem die beklagte Chefärztin seit Juli 2007 in der Klinik und Poliklinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (THG) tätig war. Anfang Oktober kam es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Klinikdirektor der THG, der beklagten Chefärztin und weiteren Mitarbeitern, das Arbeitsverhältnis der Chefärztin wurde von der Arbeitgeberin im November 2007 zum Ende des Monats gekündigt, gegen die Kündigung wurde Kündigungsschutzklage erhoben. Das Arbeitsverhältnis wurde danach zum 30. September 2008 einvernehmlich beendet.

In der Folgezeit kam es zu anonymen Vorwürfen gegen die Klinik an verschiedene Adressaten:

Seit Ende Februar 2008 gingen bei der Arbeitgeberin – teilweise anonyme – Beschwerden über Qualitätsmängel und unklare Todesfälle ein. Im Juni bis August 2008 wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm mehrere anonyme Anzeigen gegen den Klinikdirektor der THG wegen fahrlässiger Tötungsdelikte erhoben. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen den Klinikdirektor wurde wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Im Juni und Juli 2008 erhielten Angehörige von Patienten, die im THG verstorben waren, anonyme Schreiben, in denen ausgeführt wird, dass der Tod der Patienten vermeidbar gewesen wäre. In einem anonymen Schreiben, das an den Südwestfunk Mainz gerichtet war, sind 23 Fälle mit Komplikationen beschrieben worden.

Im September 2008 gestand schliesslich der Lebensgefährte der Chefärztin ein, Verfasser dieser anonymen Schreiben gewesen zu sein.

Die Arbeitgeberin meint, die anonymen Schreiben rührten ebenfalls von der beklagten Chefärztin her, da allein sie Kenntnis über die Informationen in den Schreiben haben können, nicht aber ihr Lebensgefährte. Infolge der durch die anonymen Schreiben hervorgerufenen Berichterstattung, habe das Krankenhaus einen dramatischen Rückgang der Patientenzahlen hinnehmen müssen, die zu einem Schaden von mindestens 3,7 Millionen Euro verur……

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Themen: Arbeit , Schäden , Schadensersatz , Whistleblower , Klinik , Krankenhaus , Prozesse , Medizin , Anonyme Briefe , Verdacht , Arbeitsverhältnis , Schweigepflicht , Arzt , Kausalität , Patient , Medizin- Und Gesundheit(srecht) , Terminhinweise , Vertrauen , Mediziner , Lag Hamm 11 SA 2248/10 , Verdächtigung , Vertrauensschaden
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 18. Juli 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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