LAG Frankfurt: Klage von Lufthansa-Piloten wegen Altersgrenze in zweiter Instanz abgewiesen – Urteil v. 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07

Die Klage dreier Lufthansa-Piloten gegen eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren ist am 15. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt in zweiter Instanz abgewiesen worden.

Die positive Nachricht: Das LAG Frankfurt hält die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für gegeben, weil die Kläger erst nach dem In-Kraft-Treten das 60. Lebensjahr vollendet haben. Demzufolge war zu prüfen, ob die offenkundige Ungleichbehandlung gegenüber jüngeren Kollegen gerechtfertigt ist (§ 10 S. 1 AGG). Eine verbotene Altersdiskriminierung sei jedoch nicht gegeben, weil die Deutsche Lufthansa mit der früheren Verrentung ihrer Piloten ein “legitimes Ziel” verfolge. Gesundheitliche Beeinträchtigungen seien bei älteren Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Quelle: stern.de

Anmerkung: Das Urteil zweiter Instanz geht wie auch das Arbeitsgericht Frankfurt mit der eigentlich streitentscheidenden Frage sehr oberflächlich um: Es w…

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Themen: Tarifpolitik , Lufthansa , Piloten

Erschienen 23. Oktober 2007 auf http://www.aggblog.de.

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