LAG Düsseldorf 03.02.2012: Schmiergeldzahlungen an Bankdirektor berechtigen die Bank zur fristlosen Kündigung

1. Schmiergeldzahlungen an einen Arbeitnehmer berechtigen den Arbeitgeber – hier eine Bank – zur fristlosen Kündigung. 2.Ab dem Zeitpunkt der ersten wirksamen fristlosen Kündigung besteht dann kein Vergütungsanspruch mehr gegen den Arbeitgeber. 3. Eine Vertragsklausel, wonach eine durch Arbeitsleistung erdiente Tantieme vollständig entfällt, wenn der Arbeitnehmer unterjährig ausscheidet. Ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich bis zum Tag der fristlosen Kündigung aufgrund der bis dahin erbrachten Arbeitsleistung noch die Tantieme verlangen.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem (Fachanwalt für Arbeitsrecht) Berlin

zum Fall und weiteren Inhhalt der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf Der Fall nach der Pressemitteilung des LAG: “Der Kläger war bei einer Bank seit dem 1.09.1986 zuletzt als Direktor und Vertriebsleiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde mehrfach fristlosam 02.12.2010 und am 14.02.2011 gekündigt. Dem Direktor warf man vor, er habe sich von einem der Geschäftspartner der Bank unberechtigt Vorteile gewähren lassen, indem er sich eine Terrasse nebst Beleuchtung von dem Geschäftspartner bezahlen ließ. Der Kläger hat eine Absprache dahingehend, dass die Kosten der Bauleistungen von einem Dritten getragen werden sollen, bestritten. Die ihm erteilten Rechnungen habe er bezahlt. Die Parteien haben weiter über Vergütungsansprüche und über die Zahlung einer Tantieme gestritten. Anders als das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht es nach Beweisaufnahme als erwiesen erachtet, dass sich der Kläger die Erstellung der Terrasse nebst Beleuchtungsanlage wissentlich von dem Geschäftspartner hat bezahlen lassen. So lagen u.a. Rechnungen vor, nach denen Teile der Kosten der Terrasse und der Beleuchtungsanlage von dem Geschäftspartner über …

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Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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