LAG Bremen: Ein Lohn der mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn liegt ist sittenwidrig

Das Landesarbeitsgericht Bremen - 1 Sa 29/08 - hat entschieden, dass ein Lohn von 5,00 Euro sittenwidrig ist. Das LAG gab einer ehemaligen Beschäftigten im Einzelhandel recht und verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung des Tariflohnes.

Eine Hartz IV Empfängerin hatte als Auspackhilfe bei einem Einzelhandelsunternehmen im Raum Bremen gearbeitet. Sie hatte Waren auf das richtige Haltbarkeitsdatum hin überprüft und Waren ausgepackt und eingeräumt. Der vereinbarte Stundenlohn betrug 5,00 Euro und wurde im Rahmen eines 400-Euro-Jobs gezahlt. Der Tariflohn im Einzelhandel beträgt im Raum Bremen 9,70 Euro brutto.

Nach dem Ausscheiden klagte die Lagerarbeiterin auf höheren Lohn.

Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass zum einen eine Sittenwidrigkeit erst bei einer Unterschreitung von mehr als 50 % gegeben sei und zum anderen der ortsübliche Lohn deutlich geringer sei.

Schon das ArbG Bremen-Bremerhaven hatte der Klägerin Recht gegeben. Dem schloss sich nun auch das LAG an. (…)

Quelle: Anwalt-Kiel vom 18.06.2008

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Themen: Rechtsprechung , Bremen

Erschienen 18. Juni 2008 auf http://log.handakte.de/.

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