LAG Berlin-Brandenburg verhandelt nach Zurückverweisung durch das BAG am 28.06.2011 über eine Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer Beförderung +++

Am 28.Juni 2011 um 11:00 Uhr in Saal 341 ist es wieder einmal so weit. Das LAG verhandelt erneut über die Klage einer Arbeitnehmerin auf Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung.

Pressemitteilung des LAG: Die Arbeitnehmerin war bei Sony BMG im Bereich „International Marketing“ als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des Vorgesetzten frei. Die Arbeitgeberin besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung sei sie auf ihre Schwangerschaft angesprochen worden. Die Arbeitgeberin behauptet, für die getroffene Auswahl sprächen sachliche Gründe.

Das Landesarbeit…

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Themen: Diskriminierung Wegen Des Geschlechts , Berlin Brandenburg , Sony , Sony Bmg , Saal , Arbeitnehmer , Rechtsanwalt Arbeitsrecht , Arbeitsrecht Für Arbeitgeber , Agg Verstoß , Rechtsanwalt Berlin Arbeitsrecht

Erschienen 17. Juni 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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