Kündigung eines HIV-Infizierten
Rechtslupe | 17. Januar 2012 — Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion während der Probezeit, der bei der Herstellung von Medikamenten im „Reinber…
Pressemitteilung des LAG vom 13.1.2012: “Das LAG hat am 13.1.2012 die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit wegen der Tätigkeit im “Reinbereich der Mediakementenherstellung” ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.” Die Kündigung sei rechtswirksam; sie sei nicht willkürlich und verstoße deshalb nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Hinweis zu der Besonderheit des Falles: “Dem Pharmaunternehmen könne nicht verwehrt werden, für die Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer auszuschließen. Die Entscheidung, einen dauerhaft mit dem HI-Virus infizierten Arbeitnehmer zu entlassen, sei auf dieser Grundlage nicht zu beanstanden. Da auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finde, komme es auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung nicht an.”
Auch den Antrag auf eine Entschädigung nach dem AGG wies das LAG ab. Es könne dahinstehen, ob die bloße HIV-Infektion eine Behinderung im Sinne des AGG darstelle und ob der A…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Januar 2012 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
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