LAG Berlin Brandenburg macht es spannend
Die ursprünglich für den 18.12.009 erwartete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Brandenburg – 9 Sa 2266/09 – wurde aufgehoben und ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Vorschlag
wurde abgelehnt. Mit einer Entscheidung wird jetzt für Januar 2010 gerechnet.
von Marcus Bodem – Fachanwalt für
Arbeitsrecht – Berlin
Das Gericht muss sich mit der Frage auseinandersetzten, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis, das ein Arbeitsverhältnis gewesen sein
soll, auf der Grundlage eines “fiktiven Nettogehalts” abzurechnen ist. Dann wäre das Rechtsverhältnis nachträglich nach Steuerklasse
VI gegenüber der
abzurechnen und auf die Beiträge würde allein der Auftraggeber, ohne jede Regressmöglichkeit, haften (14 II 2 SGB IV) (siehe auch der
Beitrag vom 01.12.2009 zur Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz aus Mainz)
Die überwiegend für das entscheidende Frage ist ist jetzt vor dem Bundessozialagericht unter
dem Az: B 12 R 18/09 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 6 R 105/09 anhängig.
Das LSG hatte die Revision zugelassen. In der Terminvorschau des Bundessozialgerichts heißt es: “Liegt eine illegale Beschäftigung iS
des §…
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