LAG Berlin Brandenburg macht es spannend

Die ursprünglich für den 18.12.009 erwartete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg – 9 Sa 2266/09 – wurde aufgehoben und ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Mit einer Entscheidung wird jetzt für Januar 2010 gerechnet.

von Rechtsanwalt Marcus Bodem – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin

Das Gericht muss sich mit der Frage auseinandersetzten, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis, das ein Arbeitsverhältnis gewesen sein soll, auf der Grundlage eines “fiktiven Nettogehalts” abzurechnen ist. Dann wäre das Rechtsverhältnis nachträglich nach Steuerklasse VI gegenüber der Sozialversicherung abzurechnen und auf die Beiträge würde allein der Auftraggeber, ohne jede Regressmöglichkeit, haften (14 II 2 SGB IV) (siehe auch der Beitrag vom 01.12.2009 zur Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz aus Mainz)

Die überwiegend für das Sozialversicherungsrecht entscheidende Frage ist ist jetzt vor dem Bundessozialagericht unter dem Az: B 12 R 18/09 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 6 R 105/09 anhängig.

Das LSG hatte die Revision zugelassen. In der Terminvorschau des Bundessozialgerichts heißt es: “Liegt eine illegale Beschäftigung iS des §…

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Themen: Berlin , Rechtsanwalt , Arbeitsgericht , Klage , Arbeitgeber , Sozialversicherung , Mainz , Senat , Berlin Brandenburg , Arbeitnehmer , Lsg , Sgb IV , Arbeitsrecht Kündigung , Kuendigung , Steuerklasse , Sozialversicherungsrecht

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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