LAG Baden-Württemberg kritisiert IBM
beck-blog | 2. August 2011 — In ungewöhnlicher Form hat das LAG Baden-Württemberg die Firma IBM wegen ihres Prozessverhaltens in einer Reihe von Verfahren k…
Die Pressemitteilung des LAG vom 20.07. liest sich wie ein Hilferuf.
In der ersten Jahreshälfte 2011 gingen beim Arbeitsgericht Stuttgart und beim LAG insgesamt 1148 bzw. 470 IBM-Verfahren ein. Das sind 15,2 % aller Urteilsverfahren in der ersten Instanz bzw. 35 % aller Berufungsverfahren in der zweiten Instanz.
Das LAG: “In allen Fällen haben alle Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgart und des LAG Stuttgart entschieden, dass die Firma IBM in den Jahren ab 2008 die Betriebsrenten rechtswidrig zu niedrig erhöht hat. Das beruht darauf, dass die Firma IBM den Anpassungsentscheidungen einen unrichtigen Prüfungszeitraum zu Grunde legt. Sie zieht nicht – wie dies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung fordert – den Zeitraum vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag, sondern nur die letzten drei Jahre heran.
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in allen Fällen so genannte Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des LAG zurückgewiesen.” mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Hintergrund nach der Pressemittelung: “Das Arbeitsgericht Stuttgart und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) werden seit Beginn des Jahres 2010 mit Verfahren betreffend die Betriebsrentenanpassung bei der Firma IBM förmlich „überschwemmt“. Darüber wurde vereinzelt in örtlichen Tageszeitungen berichtet. Für das Arbeitsgericht Stuttgart und das LAG haben die IBM-Verfahren erhebliche Folgen für die Arbeitsbelastung. Da die Firma IBM nahezu jedes Verfahren durch alle Instanzen prozessiert, muss jeder Fall durch eine streitige Entscheidung abgeschlossen werden. Eine zeit- und kostensparende Erledigung der Prozesse durch ein Pilotverfahren, dessen Ergebnis für die Folgeverfahren übernommen wird, hat IBM – entgegen der Praxis in ähnlichen Masseverfahren – abgelehnt. Die Situation der Arbeitsgerichtsbarkeit wird dadurch verschärft, dass bisher nur ein Bruchteil der nach hiesiger Kenntnis ca. 20.000 Betriebsrentner eine Klage auf zutreffende Betriebsrentenanpassung eingereicht hat. Es drohen noch Hunderte von weiter…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Juli 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
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