LAG Baden Württemberg 12.09.2011 +++ LAG bestätigt Arbeitsgericht Stuttgart +++ beide fristlose Kündigungen des
Betriebsratsmitgliedes unwirksam +++
Das LAG Baden Württemberg hat heute die Entscheidungen des Arbeitsgerichts aus Januar 2011 zu 2 fristlosen Kündigungen eines gerade erst gewählten Betriebsratsmitglieds in
einem stuttgarter bestätigt.
Der Vorwurf: Die Betriebsrätin sollte mit ihrem Mobilfunktelefon eine Sitzung des Betriebsausschusses anderen durch “heimliches
Mithören” bekannt gemacht haben. Zudem soll die Betriebsrätin danach in einem sodann eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Verfahren
eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Die Arbeitnehmerin, die seit 1990 im Kaufhaus Breuninger in Stuttgart ohne jede Beanstandung tätig war, wurde kurzer Hand gekündigt.
Nun wird der schwäbische Arbeitgeber das ggf. offene Jahresgehalt nachträglich an die Arbeitnehmerin zahlen dürfen.
Nicht dass der Arbeitgeber wegen der Verletzung der Betriebsratspflichten, allein den Ausschluß aus dem Betriebsrat beantragt hätte;
nein, der Arbeitgeber schritt zum scharfen Schwert der fristlosen Kündigung als ultima ratio. Bedenkt man, dass die fristlose
Kündigung präventiven Charakter wegen des zerstörten Vertrauens in die Zusammenarbeit hat, dann war von Anfang an klar, dass der
Arbeitgeber die Kündigungen nicht gewinnen konnte.
zur Pressemitteilung: In seiner Pressemitteilung weist das LAG darauf hin, dass im Ergebnis die Interessenabwägung dazu führe, dass
die Kündigung wegen des Vorwurfs …
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