Nicht nur Einigkeit zwischen Cameron und Merkel
Reuters | 21. Mai 2010 — Berlin (Reuters) - Zwischen der Bundesregierung und der neuen britischen Regierung unter Premierminister David Cameron gibt es …
Oder: Exitus acta probat (Der Zweck heiligt die Mittel). Immer wieder schwappt die Welle der “Terrorangst” von den USA auch über den Atlantik: Bürger- und Freiheitssrechte werden dann gerne auf dem Altar der Sicherheit geopfert, ohne zu bemerken dass schon oft genau jene Maßnahmen, die uns unsere Freiheit sichern und erhalten sollte genau diese einschränken. (Man muss dabei konzedieren, dass Österreich hier nicht federführend beteiligt ist. In diesem Fall ist das ein Vorteil.)
Jüngstes Beispiel sind die Aussagen von David Cameron, seines Zeichens Führer der britischen Tory-Opposition, der die Abschaffung des “Menschenrechtsgesetzes” in Aussicht gestellt, sollte seine Konservative Partei die nächste Parlamentswahl gewinnen.
Die derzeitige Gesetzgebung behindere den Kampf gegen das Verbrechen und den Terrorismus, sagte Cameron gestern dem britischen Sender BBC. Er schlug vor, die Bestimmungen durch ein “britisches Gesetz der Rechte und Verpflichtungen” zu ersetzen, das die “Menschenrechte mit gesundem Menschenverstand paart”. Ein Austritt seines Landes aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf der die derzeitige Gesetzgebung basiert, sei jedoch nicht vorgesehen, betonte Cameron. Auch sollten britische Staatsbürger weiterhin das Recht haben, vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg zu klagen. (orf.at)
Noch (noch!) kommt von den anderen Parteien ablehnende Haltung. Auch Generalstaatsanwalt Peter Goldsmith bezeichnete die Vorschläge als “gefährlich”. Es werde nur noch zur Verwirrung beitragen, wenn es künftig zwei verschiedene “Rahmengesetze” gebe. Er erinnerte daran, dass britische Anwälte maßgeblichen Einfluss auf die Menschenrechtskonvention hatten.
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