Lärmschutzverordnung
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien über Lärm (RL 2003/10/EG) und Vibrationen (RL 2002/44/EG) sowie das Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm des International Labour Office (ILO - Unterorganisation der UN) in nationales Recht umgesetzt.
Nach dieser Verordnung müssen Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, dafür Vorsorge treffen, dass bestimmte Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz eingehalten bzw. bei deren Überschreiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden.
Die Grenzwerte wurden bei der Umsetzung der EG-Lärmrichtlinie auf den Stand der wissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse festgelegt und verbindlich gemacht. Mit der neuen Verordnung wird in den Betrieben mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte gewährleistet. Besonders der sich ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit wird begegnet, die seit langem an der Spitze der Berufskrankheiten steht und die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich belastet. Des Weiteren soll mit der neuen Verordnung Gesundheitsschäden durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Arbeitsrecht Lärm: Lärmschwerhörigkeit: Verbesserungen beim Arbeitsschutz
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