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Lärm beim Staatsexamen: Kandidat darf zwei Klausuren wiederholen

am 22.02.2007 von http://www.mindermeinung.de/

Ein angehender Volljurist hat vor dem Verwaltungsgericht Mainz erreicht, dass er zwei Klausuren des Zweiten Juristischen Staatsexamens wiederholen darf. Der Referendar hatte sich über die im Prüfungsgebäude herrschende «Flughafenatmosphäre» beklagt. Nach Angaben von «Spiegel-Online» vom 21.02.2007 endete das Verfahren mit einem Vergleich (Az.: 7 K 635/06.MZ).

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