Koalition will Nachbesserungen für EU-Vertrag rasch beschließen
Reuters | 30. Juni 2009 — Berlin (Reuters) - Die Koalition will die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Nachbesserungen am Begleitgesetz zum …
Berlin (Reuters) - Bei den anstehenden Nachbesserungen zum neuen EU-Vertrag wollen die Bundesländer zusätzliche Kompetenzen durchsetzen.
Sie wollen nach den Worten des baden-württembergischen Europaministers Wolfgang Reinhart bei EU-Entscheidungen zu Länderangelegenheiten die Haltung der Bundesregierung allein bestimmen. Wenn es um reine Länderzuständigkeiten gehe, solle der Bundesrat die entscheidende Kammer sein, sagte Reinhart als Vorsitzender der Länder-Europaministerkonferenz dem "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht vom Mittwoch.
"Geht es um Gesetzgebungskompetenzen der Länder, muss die Entscheidung des Bundesrats hier maßgeblich sein", sagte Reinhart. Dies beträfe Teile des Umweltrechts, den Strafvollzug oder auch die Sozialpolitik der Länder. Es sei nicht einzusehen, dass dann der Bundestag die Haltung der Regierung gegenüber der EU-Kommission festlege.
Aus den Fraktionen der Regierungskoalition hieß es, über diese Fragen müsse in den kommenden Wochen beraten werden. Bei reinen Länderdingen sei natürlich der Bundesrat gefragt. Strittig ist, wer bei gemischten Zuständigkeiten das letzte Wort hat.
"Es gibt keine Vorfestlegungen", sagte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Die ersten Verhandlungen über die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachbesserungen am deutschen Begleitgesetz zur EU-Reform finden kommenden Montag in Berlin statt. Nach Gesprächen zwischen Union und SPD werden am Nachmittag auch die Länder hinzugezogen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Monat Nachbesserungen verlangt und geurteilt, dass Bundestag und Bundesrat im bisherigen Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt worden seien. Dies soll jetzt bis zum 8. September geschehen, damit die deutsche Ratifikationsurkunde zum neuen EU-Vertrag möglichst noch vor der Bundestagswahl hinterlegt werden kann. Der Bundestag unterbricht dafür seine Sommerpause und will bereits am 26. August in einer Sondersitzung erstmals über das geänderte Begleitgesetz beraten.
Erschienen 29. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.
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