Ladenöffnungsgesetz statt Ladenschlussgesetz
am 17.11.2006 von http://www.ra-blog.de
Der NRW-Landtag hat gestern das Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Es soll am nächsten Dienstag (21.11.2006) in Kraft treten. Die Läden dürfen an Werktagen von 0-24 Uhr geöffnet werden. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte - von Ausnahmen abgesehen - wie bisher geschlossen bleiben.
Berlin und Sachsen-Anhalt haben ebenfalls die Ladenöffnungszeiten freigegeben. Rheinland-Pfalz hat sich für eine Freigabe von 6-22 Uhr entschieden.
Quelle:
n-tv
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