Kurzer Text, eigenwillige Interpretation
am 16.06.2006 von LawBlog
Zu den Verlinkungsregeln des Bundesgesundheitsministeriums erreicht mich eine Mail des Referats Öffentlichkeitsarbeit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail. Mit Erstaunen haben wir die Kritik an den Verlinkungsregeln des BMG zur Kenntnis genommen. Solche oder ähnliche Nutzungsbedingungen sind durchaus üblich (siehe zum Beispitel T-Online, Financial Time Deutschland, BMAS, Fraunhofer Institut, FIFA, Sparkasse etc.).
Absicht des BMG ist es nicht, zu zensieren, sondern zu vermeiden, dass die Seiten in missverständlichem Zusammenhang verlinkt werden. Es besteht keine Erlaubnispflicht, da die Erlaubnis schon gegeben ist. Diese Erlaubnis kann lediglich widerrufen werden, wenn z.B. der Link als Inline-Link ohne URL oder innerhalb von Frames gesetzt wird, sodass beim durchschnittlich oberflächlichen Lesen die Herkunft des Werkes nicht erkennbar ist oder darauf nicht aufmerksam gemacht wird; in diesem Fall läge eine Verletzung des § 13 UrhG vor. Bei einer Verletzung des UrhG können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Referat Öffentlichkeitsarbeit
So lang ist der eigene Regeltext doch nicht, um zu merken, dass …
Das Bundesgesundheitsministerium antwortet …
ElbeBlawg / … bestätigt uns aber nicht die Vertragspartnerschaft. Sind wir nun doch keine Partner? Die Antwort des Referates für Öffentlichtkeitsarbeit (nicht der Rechtsabteilung): Vielen Dank für Ihre Mail. Mit Erstaunen haben wir die …
Das Bundesministerium für Gesundheit und Verlinkung antwortet
Andere Ansicht / Das Referat Öffentlichkeitsarbeit antwortet auf meine Anfrage Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfrage per Mail. Mit Erstaunen haben wir die Kritik an den Verlinkungsregeln des BMG zur Kenntnis genommen. Solche oder ähnliche Nutzung…
Bewerbungsleitfaden
RA-Blog / Aus gegebenem Anlass heute meine Tipps für Initiativbewerber, die keine Antwort erhalten wollen: Wenn Sie per E-Mail schreiben, machen Sie im Verteiler deutlich, dass Sie sich überall bewerben. Verwenden Sie dann auch immer die Anrede “…
Test nicht bestanden
JuracityBlog / Glück gehabt. Schreibt uns doch heute ein Herr - nennen wir ihn “Blümchen”: >Sehr geehrte Damen und Herren, > > > > müssen bei Präsentationen von Ärzten auf fremden Webseiten, siehe > > www.z…
Link Policy
muepe.de | weblog peter müller / Der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil Club) meint es besonders gut und verbietet Links auf Angebote unter http://www.adac.de oder http://pda.adac.de (nur genannt, nicht verlinkt):Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertra…
Mail an Saturn
Datenschutzbeauftragter Online / Heute habe ich folgende Email an “datenschutz@saturn.de” geschrieben: Sehr geehrte Damen & Herren, Ich war kürzlich in einer Saturn-Filiale, dort begrüsste mich am Eingang ein grosses Schild mit der Aufschrift (sinngemäß): “…
Vielen Dank für Ihre Bestellung
LawBlog / Mail an eine deutsche Großbank: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Kundin benutzt die obige Bankverbindung zu Betrugsversuchen. Unter dem 12. Februar 2006 erhielt ich die unten angehängte “Zahlungsaufforderung” für die angebliche Best…
