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am 18.10.2006 von http://www.kadlicz.twoday.net

...ist der Titel mancher Verordnung.
Die Abkürzungen sind ja noch überschaubar, wenn auch nicht unmittelbar verständlich: BGBl. II Nr. 389/2006 KEM-V - viel schöner ist natürlich der Titel in seiner ganzen Pracht:Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die 6. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V), geändert wird
Bei Studium dieser …

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