Kurz: Kommentar zum BGB von Jauernig u.a.

Bevor ich etwas zum Jauernig schreibe, muss ich vorweg schicken, was ich für ein enormes Glück habe: Auf Jurakopf habe ich die große Freiheit, zu schreiben was ich will und wie ich es will. Ich darf Wörter benutzen, die ein gedrucktes seriöses Blatt niemals aufnehmen würde. Nicht zu vergessen die Freiheit, in relativ kurzer Zeit “runter zu schreiben”, was als Ergebnis meine höchst persönliche Orthografie produziert, da ich nicht einmal Korrektur lese.

Vor diesem Hintergrund kann und will ich mir auch immer Ehrlichkeit leisten. Und wenn mir dann ein Kommentar wie der Jauernig vorliegt, werde ich hier nicht erzählen, ich hätte den komplett gelesen. (Anmerkung: Was aber nicht ausgeschlossen ist, den Kropholler z.B. habe ich komplett einmal Seite für Seite gelesen, was aber auch etwas einfacher ist).

Auch muss ich mir nichts aus den Fingern saugen, um etwas zum Inhalt zu schreiben: Es ist ein BGB-Kommentar in der 13. Auflage. Man darf also durchweg ein solides und taugliches Werk erwarten, ich möchte keine Zeit damit vergeuden, hier etwas zusammen zu texten.

Womit ich direkt zu dem komme, was mir immer mit am wichtigsten ist: Die Lesbarkeit. Und hier punktet der Jauernig durchweg mit gutem Stil, normalen Abkürzungen (anders als etwa der Palandt) und auch einem guten Gefühl, welche Worte man Fett druckt um beim Überfliegen sinnvolle Anker zu bieten.

Ich habe mir wahllos 7 gängige Meinungsstreitigkeiten überlegt und nachgesehen: Sie waren allesamt im Jauernig enthalten, wobei er letztlich doch eindeutig mehr auf den Praktiker als auf den Studenten zugeschnitten ist. Sprich: Man findet zwar dass es einen Meinungsstreit gibt, wirklich vertiefen kann man den aber nicht mit dem Jauernig.

Was mir ein wenig fehlte, war ein Inhaltsverzeichnis bei ausgewählten Paragraphen, wie etwa dem §823 BGB. Hier wird das Durchblättern und Überfliegen auf der Suche nach dem gewünschten Thema schnell mühselig.

Punkten kann der Jauernig – in diesem Moment – mit Aktualität: Verfasst im März 2009 bietet er sämtliche Änderungen bis zum 1.1.09 und zudem die damals noch zukünftigen Änderungen im FGG-RG und FamFG vom 1.9.09 parallel.

Jurakopf-Einschätzung

Wie gesagt: Es ist ein BGB-Kommentar, der erstmal nicht besonders auffällt, etwa weil er besonders dünn ist (wie der Kropholler) oder besonders dick (MüKo). Er macht den Eindruck eines soliden Werkes, sowohl für den Praktiker als auch den Studenten. Wenn ich mit den Jauernig …

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Themen: 823 Bgb
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 5. November 2009 auf http://www.jurakopf.de.

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