Kurz: Sind erotische Mangas in Deutschland strafbar?
In der de.soc.recht.misc-Gruppe wurde die Frage gestellt, ob erotische Mangas in Deutschland ein strafrechtliches Problem darstellen, speziell mit Blick auf die Strafbarkeit Kinderpornographischer Schriften. Diese Frage hat ihre Berechtigung, gab es doch vermehrt in den USA Urteile, wo der Besitz von fiktiven Zeichnungen bestraft wurde, was wohl auch Grund ist, ewarum man hierzulande häufig glaubt, dass es strafbar ist.
Allerdings reicht ein kurzer Blick in einen Kommentar (hier: SK-StGB, §184b, Rn.6), um zu lesen:
Das am 1. August t997 in Kraft getretene Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen fu?r Informations- und Kommunikationsdienste vom 22. Juli 199718 hat schon in die Vorga?ngervorschrift ($ 184 Abs 3 und Abs. 5 S. 1) neben das ,,tatsa?chliche” das ,,wirklichkeitsnahe” Geschehen aufgenommen. Hiermit wird hervorgehoben, dass nur Schriften der sog. Realkinderpornographie von der Qualifikationsvorschrift erfasst werden; kinderpornographische Romane, Zeichnungen oder Zeichentrickfilme scheiden hier also jedenfalls solange aus, wie das ,,Fiktive”…
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