Kurz: Brockhaus Studienlexikon Recht

Dieses Buch zwingt mich zu einem Novum: Die sonst übliche “Jurakopf-Einschätzung” muss entfallen, denn ich kann keine Empfehlung, weder eine positive noch eine negative, geben. Die grundsätzliche Frage zu diesem Werk wird – und davon bin ich überzeugt – die Leser spalten: Braucht man das? Ich möchte mich vor der Entscheidung drücken und zähle einfach auf, was mir dazu durch den Kopf geht. Das Lexikon wird beworben als “ausgewogene, praxisnahe Darstellung des gesamten Prüfungsstoffs für das 1. und 2. Juristische Examen”. Nun, grundsätzlich mag das stimmen, jedenfalls ist thematisch so ziemlich alles vertreten – aber soll man mit einem Lexikon, aufgebaut nach dem Stichwortprinzip, den Prüfungsstoff erlernen? Ich wüsste nicht wie, habe aber auch inhaltlich erhebliche Probleme ob des dann doch etwas geringen Umfangs des Buches. Insofern weiß ich nicht, wie ich diesen Spruch inhaltlich verorten soll, vielleicht soll es aber auch nur bedeuten, dass man die Stichwörter zu allen Examensrelevanten Themen auffinden kann?

In der Benutzung ist das Werk durchaus nett, so kann man durchaus Stichpunkte nachschlagen, ohne lange etwas nachlesen zu müssen. Und gerade bei relativ abwegigen Themen, die man – warum auch immer – kurz nachsehen möchte, bietet das Lexikon interessante Einblicke. Von den “Arten der Rente nach dem SGB” über den Vermögensbegriff bis zu Kelsens reiner Rechtslehre findet man (teilweise mit anschaulichen Grafiken) das nötigste um es mit einem Blick zu erfassen.

Fraglich aber, wie man das gewinnbringend in den Alltag einbinden möchte, speziell da man auch als Student (ältere) Komentare zu BGB, StGB sowie VwGO/VwVfG im Regal stehen hat. Fakt ist: Man kann hier wirklich sehr schnell die nötigsten Informationen zu Stichworten heraus lesen, die man in Kommentaren mitunter etwas länger sucht. Aber rechtfertigt das die Anschaffung?

Positiv fallen mir auch manche Ausführungen auf, etwa zur GbR oder OHG, die relativ ausführlich behandelt werden und eine Menge Verweise zu Normen bieten – Anfänger werden hier froh sein, Anlaufstellen zu haben um Probleme nicht zu übersehen.

Insgesamt sehe ich eine gewisse Stärke des Lexikons bei “Randbereichen” der Rechtswissenschaft. Wenn man mit einzelnen Begrifflichkeiten Probeme hat und kein Lehrbuch lesen möchte, weil es auch nicht notwendig ist. Beispiel: Insolvenzrecht, das immer wieder mal E…

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Themen: Stgb , Bgb , Grundlagen , Brockhaus , Lexikon , Fakt , Alpmann
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 4. Juli 2010 auf http://www.jurakopf.de.

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