Hintergrund zur Wulff-Affäre - Die Immunität des Bundespräsidenten
FOCUS Online | 16. Februar 2012 — Wenn die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Christian Wulff ermitteln will, dann muss der Bundestag vorher die Immunität aufheben.…
Die Einlösung des Versprechens von Transparenz erfolgt nicht durch Christian Wulff. Sie muss nun von anderer Seite versucht werden. Und untersucht.
Die Staatsanwaltschaft Hannover bereitet Ermittlungen gegen Bundespräsident Christian Wulff vor. Am Abend beantragte die Ermittlungsbehörde die Aufhebung der Immunität des Staatsoberhaupts. Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Damit wird zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Bundespräsidenten eingeleitet.
Wulff ist wie die Parlamentarier auf Bundes- und Landesebene durch die Immunität geschützt. Die Staatsanwaltschaft darf deswegen erst ermitteln, wenn der Bundestag zuvor den Schutz vor Strafverfolgung aufgehoben hat.Ermittelt wird in diesem Zusammenhang auch gegen den Filmfondsmanager David Groenewold, der mit Wulff unter anderem auf Sylt Urlaub machte. Das Land Niedersachsen hatte für dessen Firma eine Bürgschaft bereitgestellt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde. Dieser Bürgschafts-Komplex ist es, der zu Ermittlungen gegen Wulff führen könnte, da der damalige niedersächsische Ministerpräsident mehrfach von Groenewold Urlaubseinladungen annahm und deshalb eine Vorteilsannahme mit Bezug auf das Amt möglich wäre.
Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover über einen Antrag auf Aufhebung der Immunität Wulffs war erwartet worden. “Wir prüfen mit großer Ernsthaftigkeit, jedoch ergebnisoffen”, hatte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel noch vor zwei Tagen gesagt.Nun muss der Bundestag entscheiden, ob die Behörde gegen Wulff strafrechtlich ermitteln kann.
Man kann sich trefflich Gedanken darüber machen, ob das Festhalten am Amt nicht auch diesen einen weiteren Grund gehabt haben könnte: Mit der damit aufrechtzuerhaltenden Immunität eine Barriere gegen eben solche Ermittlungen zu halten. Die es als Hürde, rechtlich, politisch im Bundestag…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Februar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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FOCUS Online | 16. Februar 2012 — Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität gegen den Bundespräsidenten beantragt. Die entscheidende Frage ist…
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beck-blog | 16. Februar 2012 — Wegen eines Anfangsverdachts der Vorteilsannahme, § 331 StGB, wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland …
Heymanns Strafrecht Online Blog | 16. Februar 2012 — Na, das ist aber schon eine Sensationsmeldung, die da gerade über die Ticker läuft. Die StA Hannover will offenbar die Aufhebun…
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sueddeutsche.de | 16. Februar 2012 — Jetzt wird es eng für Christian Wulff: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten …
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