Kurioses zum Wochenende - Berlin muss 171.149.407,87 € bezahlen
am 16.02.2007 von LohnPraxis-Weblog
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 12.2.2007 entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, 171.149.407,87 € an die Berliner Wasserbetriebe für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege zu bezahlen. Hinzu kommen noch Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 sowie die bisher entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von ungefähr 2,9 Millionen Euro.
Der Rechtsstreit betrifft die Höhe der vom Land Berlin für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege zu tragenden Kosten. Die dem Land Berlin von den Berliner Wasserbetrieben hierfür in Rechnung gestellten Beträge beglich dieses nur teilweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Landeshaushalt sei eine „Deckelung“ der Kosten für die Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege vorgenommen worden. Außerdem hätten die Berliner Wasserbetriebe bei der Berechnung der Kosten unzutreffende Abschreibungen angesetzt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf eine entsprechende Klage der Berliner Wasserbetriebe entschieden, dass das Land Berlin zu den genannten Kürzungen …
171.149.407,87 Euro
Recht und Alltag / muss das Land Berlin an die Berliner Wasserbetriebe für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege bezahlen. Dies entschied die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mit Urteil vom 12.02.2007 (Az.: VG 34 A 31.04). Hinzu kommen V…
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