Kachelmann und die Sonnengötter des Landgerichts Mannheim
Kanzlei Heidrun Jakobs | 16. September 2010 — Nun wurde er also zurückgewiesen, der Befangenheitsantrag Kachelmanns, trotz ordentlicher Munition der Verteidigung, die im Lau…
Na endlich, Herr Kachelmann, es geht doch! Endlich zeigen Sie dem ehrenwerten Gericht die Zähne und stellen einen Befangenheitsantrag.
Nur leider ist jetzt das Landgericht Mannheim zu Ihren Gunsten nicht so schwatzhaft wie zu Ihren Lasten. Denn wir hätten allzu gerne von den Gründen Ihres 67-seitigen Befangenheitsantrags erfahren. Es scheint ja ein bisschen was zusammen gekommen sein.
Und in der Tat: Das was wir wissen, meine ich, reicht schon aus, dass Richter Seidling diesen Prozess nicht entscheiden darf. Ich hatte in meinem blog bereits Anfang Juli hierauf hingewiesen. Und Richter Seidling scheint immer nervöser zu werden.
Wie bild.de meldet, soll Richter Seidling den Heidelberger Psychiater Hartmut Pleines zum Prozess bestellt haben. Er soll Kachelmann während der Verhandlungstage beobachten und den Wahrheitsgehalt der Aussagen Kachelmanns einschätzen. Unfassbar ist das! Die ureigenste Aufgabe des Gerichts wird auf einen Psychiater übertragen. Und dann noch einen aus Heidelberg? Mit dem wohlmöglich das Ergebnis des Gutachtens am Stammtisch ausdiskutiert wurde?
Nein, nein, so geht das nicht! Richter Seidling kann sich nicht so seiner Verantwortung entziehen. Herr Kachelmann darf nicht seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, indem das Gericht für den Prozess einen Psychiater zur Beurteilung des Wahrheitsgehalts von Kachelmanns Einlassung bestellt. Wahrscheinlich würde demnächst dann auch noch ein Gutachter zur Abfassung des Urteils beauftragt. Und überhaupt: Was ist mit der Beurteilung des Wahrheitsgehalts des mutmaßlichen Opfers während der Hauptverhandlung? Wurde hier auch ein Psychiater bestellt? Oder geht das Gericht davon aus, dass das mutmaßliche Opfer „gerichtsbekannt“ w…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2010 auf http://www.heidrun-jakobs-blog.de.
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